Hier finden Sie die wichtigsten veränderlichen Werte im ASVG-Beitragsrecht.
Zur Inflationsanpassung der zahlreichen veränderlichen SV-Werte wird alljährlich eine Aufwertungszahl ermittelt, die für das Jahr 2025 1,063 beträgt. Daraus wird u. a. die tägliche und monatliche Höchstbeitragsgrundlage und die monatliche Geringfügigkeitsgrenze errechnet. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Auswahl dieser – noch nicht offiziell kundgemachten und daher nur als voraussichtlich anzusehenden – Werte (in EUR):