Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses i. d. R. per 30.9.2024
Tax News – KMU September 2024
Tax News – KMU September 2024
Informationen über Fristen und Strafen
Etwa 200.000 Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Da für den Großteil der Kapitalgesellschaften der Bilanzstichtag der 31.12.2023 ist, muss deren Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische Einreichung beim Firmenbuch, wobei die Daten in strukturierter Form – in der Regel als XML-Datei – via FinanzOnline übermittelt werden. Für große Aktiengesellschaften muss seit dem 1.7.2023 die Veröffentlichung auf der elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes ("EVI") erfolgen, da mit der Einstellung des Amtsblattes der Wiener Zeitung die bisher dafür vorgesehene Veröffentlichung weggefallen ist.
Von der verpflichtenden elektronischen Einreichung sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG) betroffen, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag EUR 70.000 überschritten haben. Bei Umsätzen unter EUR 70.000 ist auch eine Einreichung in Papierform möglich. Keine Offenlegungspflicht besteht für Einzelunternehmer:innen und "normale" Personengesellschaften. Einreichungen des Jahresabschlusses dürfen nicht nur Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen, sondern auch u. a. Bilanzbuchhalter:innen, Selbstständige Buchhalter:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen sowie vertretungsbefugte Organwalter:innen des Unternehmens vornehmen.
Mit der elektronischen Einreichung sind einerseits Gebühren verbunden, andererseits drohen bei nicht ordnungsgemäßer und somit auch bei verspäteter Einreichung automationsunterstützt verhängte Zwangsstrafen. Die Strafen bei verspäteter Einreichung treffen die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer:innen/Vorständ:innen selbst. Beginnend bei EUR 700 für jede:n Geschäftsführer:in/Vorständ:in kommt es bei kleinen Kapitalgesellschaften alle zwei Monate wieder zur Verhängung einer Strafe von EUR 700, wenn der Jahresabschluss weiterhin nicht eingereicht wird. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen EUR 2.100 Strafe zahlen und Organe von großen Kapitalgesellschaften sogar EUR 4.200.