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      Die XBRL-Taxonomie enthält die Anforderungen an die digitale Auszeichnung des Nachhaltigkeitsberichts sowie der Angaben nach der EU-Taxonomie-Verordnung durch die Bereitstellung von XBRL-Elementen (sog. „Tags“) für jeden Datenpunkt und jede dimensionale Untergliederung, die in den ESRS-Angabepflichten definiert sind.

      Die veröffentlichte Taxonomie wird die Grundlage für die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) sein, um Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) für die Auszeichnung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu entwickeln. Die Regeln für die Kennzeichnung werden schließlich von der Europäischen Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts zur Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2019/815 der Kommission über das einheitliche europäische elektronische Format (nachstehend „ESEF-Verordnung“) angenommen. Wann letztlich diese Anpassung der ESEF-Verordnung erfolgt, ist noch ungewiss, und es wird von Seiten der Europäischen Kommission bzw. EFRAG davon ausgegangen, dass diese für das Geschäftsjahr 2024 nicht mehr (rechtzeitig) erfolgen könnte. Zudem ist auch die Umsetzung der CSRD in Österreich generell noch ungewiss, sodass die Rechtsentwicklungen hinsichtlich des Erstanwendungszeitpunkts zu diesem Thema zeitnah weiterzuverfolgen sind.

      Rainer Kaufmann

      Senior Manager, Audit/Actuarial, Wien

      KPMG Austria

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