EU-Kommission veröffentlicht FAQs zur CSRD

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Im August 2024 wurde von der EU-Kommission ein Dokument zur Beantwortung häufig gestellter Fragen (FAQs) in Verbindung mit der Anwendung der CSRD veröffentlicht.

Die FAQs beschäftigen sich mit einer Reihe von Fragen, die aus der Anwendung entstanden sind. Die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte daraus stellen wir Ihnen nachfolgend dar:

  • Anwendungsbereich der CSRD: Anhand eines Entscheidungsbaums wird dargestellt, ob und ab wann Unternehmen unter die CSRD fallen. Weiters werden diverse Zweifelsfragen, z. B. in Bezug auf die Berechnung der für die Berichtspflicht relevanten Grenzen, geklärt. 
  • Konzernausnahmen: Hervorzuheben ist hier die Klarstellung, dass im Falle der Inanspruchnahme der Konzernausnahme keine Darstellung von KPIs auf Unternehmensebene gefordert ist, sondern konsolidierte Zahlen ausreichen (FAQ 17). Weiters wurde auch darauf eingegangen, dass der konsolidierte Bericht häufig erst nach dem Einzelabschluss fertiggestellt und veröffentlicht wird. Dies ist für die Inanspruchnahme der Konzernbefreiung nicht schädlich (FAQ 20).
  • Schätzungen und Vereinfachungen: Nach den ESRS können Schätzungen und Vereinfachungen für die Daten der Wertschöpfungskette verwendet werden, wenn sie nach zumutbaren Anstrengungen nicht beschafft werden können. FAQ 19 anerkennt, dass gerade in den ersten Jahren Schätzungen häufiger vorkommen können und unter bestimmten Umständen zu verlässlicheren Angaben als Ist-Daten führen können.
  • Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Das Dokument enthält eine Übersicht über Voraussetzungen für die Anerkennung als Nachhaltigkeitsprüfer:in sowie Ausführungen zum weiteren Fahrplan für einheitliche Prüfstandards.