3. Ablauf einer begleitenden Unternehmensübertragung
Die begleitende Unternehmensübertragung beginnt mit einer Außenprüfung, die potenzielle steuerliche Risiken der Antragstellenden und der Erwerbenden aufzeigen soll. Die begleitende Unternehmensübertragung stellt insbesondere folgende Anforderungen an die Außenprüfung:
- Geprüft werden die letzten 3 Jahre vor der Antragstellung, sofern bereits eine entsprechende Abgabenerklärung eingereicht worden ist und noch keine Außenprüfung stattgefunden hat.
- Beginn: tunlichst innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung.
- Abschluss: innerhalb von 6 Monaten.
- Umfasste Abgaben: alle, für die das Finanzamt Österreich zuständig ist, außer die von einer Lohnsteuerprüfung umfassten Abgaben.
Derart geprüfte Unternehmen(steile) sind für die geprüften Jahre von einer späteren Außenprüfung auszunehmen. Im Sinne erhöhter Rechts- und Planungssicherheit können auch Besprechungen zwischen den potenziellen Erwerber:innen und dem Finanzamt stattfinden, in denen Auskünfte über bereits verwirklichte und noch nicht verwirklichte Sachverhalte eingeholt werden können. Besteht die Möglichkeit, einen Auskunftsbescheid gem. § 118 BAO zu beantragen, ist dieser Weg vorrangig zu beschreiten.
Typischerweise endet die Begleitung der Unternehmensübertragung mit der Abgabenerklärung für das Kalenderjahr, in dem die Übertragung abgeschlossen wurde. Auf Antrag bzw. amtswegig ist eine vorzeitige Beendigung möglich bzw. zwingend - etwa, wenn über das zu übertragende Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.