Im EU-Parlament angenommen: neue „Solvency II”-Regeln und IRRD

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Im EU-Parlament angenommen: neue „Solvency II“-Regeln und IRRD (Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen)

 

Am 23. April 2024 hat das Plenum des Parlaments die Vereinbarung für die Aktualisierung der Solvabilitätsregeln und den neuen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen – Insurance Recovery and Resolution Directive (IRRD) – angenommen.

Bereits im Dezember 2023 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat eine vorläufige Einigung über die Regelungen zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD) erzielt – die formelle Annahme im Parlament erfolgte nun im April 2024. Somit kann die IRRD als auf den Weg gebracht betrachtet werden. Nach der finalen Veröffentlichung im Amtsblatt beträgt die Umsetzungsfrist ins lokale Gesetz 24 Monate. Zusätzlich ist die EIOPA befugt, technische Standards vorzubereiten und diese der Europäischen Kommission vorzulegen beziehungsweise weitere Leitlinien zu spezifischen Themenstellungen zu verfassen.

Was ist zu tun und wer ist betroffen?

  • Es müssen alle Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen oder Gruppen einen präventiven Sanierungsplan erstellen sofern diese insgesamt auf einen Marktanteil von mindestens 60 Prozent kommen.
  • Die Erstellung von Abwicklungsplänen ist für alle Versicherungsunternehmen bzw. Rückversicherungsunternehmen oder Gruppen verpflichtend sofern eine Marktabdeckung von zumindest 40 Prozent gewährleistet ist.

Die meisten der von der IRRD betroffenen Unternehmen haben bisher keine oder wenig Erfahrung mit den IRRD-Anforderungen, einschließlich der Erstellung von (präventiven) Sanierungsplänen. Daher muss hier ausreichend Zeit einkalkuliert werden, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, z. B. angemessene Personal- und IT-Ressourcen, Schulungen.

Weiterführende Informationen können Sie der Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 24. April 2024 entnehmen.

Die angenommenen Regulierungstexte finden Sie hier (überarbeitete „Solvency II”-Rahmenrichtlinie) und hier (Abwicklungsrahmen für Versicherungen).