Berichtigung der ITS zur QRT-Meldung – Durchführungsverordnung 2023/894

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Am 3. Mai 2024 wurde im EU-Amtsblatt eine Berichtigung der Durchführungsverordnung 2023/894 zu den QRTs gemäß Solvency II veröffentlicht.

Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/894 der Kommission vom 4. April 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der „Solvency II”-Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Meldebögen zur Übermittlung für die Aufsicht erforderlicher Informationen durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen an ihre Aufsichtsbehörde und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2450 wurde berichtigt und veröffentlicht.

Die Details zur Berichtigung der Durchführungsverordnung finden Sie unter diesem Link.