Steuerliche Erleichterungen durch Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“

Tax News – KMU Mai 2024

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Neue Maßnahmen zur Schaffung leistbaren Wohnraums und für leichteren Zugang zu Eigentum

Vor dem Hintergrund der durch gestiegene Zinsen sowie erhöhte Material- und Lohnkosten in die Krise geratenen Baubranche sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" wichtige wirtschaftliche Impulse gesetzt, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Die wichtigsten Eckpunkte wurden Ende Februar 2024 im Rahmen eines Vortrags an den Minister:innenrat vorgestellt - weite Teile des Konjunkturpakets wurden bereits im Nationalrat beschlossen. Die nachfolgend im Überblick dargestellten Aspekte wurden in der Nationalratssitzung am 20. März 2024 beschlossen.

  • Erhöhte Abschreibung für Wohngebäude:
    Wohngebäude im Betriebs- und Privatvermögen, welche zwischen 1.1.2024 und 31.12.2026 fertiggestellt werden und mindestens dem Standard „klimaaktiv Bronze“ entsprechen, können beschleunigt abgeschrieben werden. In den ersten drei Jahren kann die AfA mit dem 3-fachen Wert, also mit jeweils 4,5 % angesetzt werden. Die Halbjahresabschreibungsregelung ist in diesem Fall nicht anwendbar.
  • Bessere Abschreibungsmöglichkeit für Sanierungsmaßnahmen:
    Grundsätzlich ist der Herstellungsaufwand im Wege der AfA auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen. Beginnend mit dem Kalenderjahr 2024 kann Herstellungsaufwand i. Z. m. Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Fünfzehntelabsetzung beschleunigt abgeschrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Bundesförderung nach dem 3. Abschnitt des Umweltförderungsgesetzes ausbezahlt wird. Dadurch sind insbesondere ökologisch ausgerichtete „Nachverdichtungen“ steuerlich begünstigt.
  • Öko-Zuschlag für Wohngebäude (beschlossen am 20. März 2024):
    Das Erreichen der Klimaziele ist auch im Rahmen der Wohnraum- und Bauoffensive ein wichtiger Bestandteil. Daher gibt es zusätzlich zum bereits für den Privatbereich vorhandenen Öko-Sonderausgabenpauschale nun auch einen Ökozuschlag, um klimafreundliche Sanierungen auch bei vermieteten Wohngebäuden steuerlich zu attraktivieren. Begünstigte Maßnahmen, wie etwa die Dämmung von Außenwänden, der Fenstertausch oder die Herstellung eines Fernwärmeanschlusses, werden mit einem als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzugsfähigen Zuschlag in Höhe von 15 % für die Jahre 2024 und 2025 gefördert.
  • Aufstockung des Wohnschirms (beschlossen am 20. März 2024):
    Das Budget für den Wohnschirm wird im Jahr 2024 auf EUR 125 Mio. nahezu verdoppelt. Damit sollen Delogierungen verhindert und die Zahlung der Energiekosten von Personen mit geringen Einkommen unterstützt werden.
  • Abschaffung von Nebengebühren beim Eigentumserwerb (beschlossen am 20. März 2024):
    Von 1. Juli 2024 (für Rechtsgeschäfte, die nach dem 31. März geschlossen werden und ab 1. Juli beim Grundbuchsgericht einlangen) bis 30. Juni 2026 werden die Grundbucheintragungs- und die Pfandrechteintragungsgebühr ausgesetzt. Dies gilt für Immobilien bis zu einem maximalen Kaufpreis von EUR 2 Mio. und ist als Freibetrag bis zu einer Grenze von EUR 500.000 ausgestaltet. Die maximale Entlastung beträgt somit also EUR 11.500. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Maßnahme ist, dass der bisherige Wohnsitz für zumindest fünf Jahre aufgegeben wird und der Hauptwohnsitz in der neuen Immobilie für mindestens fünf Jahre begründet wird.
  • Zinsunterstützung für Förderdarlehen (beschlossen am 20. März 2024):
    Die Länder können über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur günstig verzinste Finanzierungen aufnehmen. Diese sollen in den Jahren 2024 und 2025 als Wohnbauförderungsdarlehen mit einem Maximalzinssatz von 1,5 % und einer maximalen Kreditsumme von EUR 200.000 an natürliche Personen vergeben werden.