Der neue Handwerker:innenbonus PLUS
Tax News - KMU April 2024
Tax News - KMU April 2024
Jeder erwachsenen Person soll eine Förderung i. H. v. 20 % der Kosten, maximal EUR 2.000 zustehen.
Bereits in den Jahren 2014 bis 2017 gab es in Österreich einen Handwerker:innenbonus bis zu EUR 600. Mit dem "Handwerker:innenbonus PLUS" kommt es zur Neuauflage dieser Förderung. Diese soll Anreize für Umbauten, Sanierungen und Wohnraumschaffungen setzen und gleichzeitig Schwarzarbeit eindämmen. Die finale Beschlussfassung soll im Nationalrat im April/Mai fallen, Details zur geplanten Regelung sind aber schon bekannt geworden:
- Gefördert werden alle Handwerksarbeiten und Leistungen professioneller Handwerker:innen (auch im Zuge von Neubauten) mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu EUR 2.000 bzw. 20 % der Kosten bis zu EUR 10.000.
- Mindestkostengrenze für die Nutzung des Handwerker:innenbonus: EUR 500.
- Die Handwerksarbeiten müssen im Zeitraum zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 durchgeführt werden.
- Der Bonus soll je erwachsene Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können.
- Die zugrunde liegenden Aufwendungen können steuerlich nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Nach derzeitigem Informationsstand soll es ab Juli möglich sein, Rechnungen für Handwerker:innenarbeiten bei der Abwicklungsstelle einzureichen. Das in Aussicht gestellte Gesamtfördervolumen beträgt EUR 300 Mio.
Davon unabhängig gibt es zusätzlich einschlägige Förderungen der Bundesländer. Im Burgenland gibt es beispielsweise einen eigenen Handwerker:innenbonus, der vom Land Burgenland ausbezahlt wird und für den ein Rahmen von insgesamt EUR 5 Mio. besteht. Dieser kann ab 1. April 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 beantragt werden. Gefördert werden Handwerksarbeiten, die zwischen 1. April und 31. Dezember 2024 durchgeführt werden. Förderbar sind die Kosten für Arbeitsleistungen für die Wohnraumsanierung durch burgenländische Unternehmen. Bei thermischer Sanierung können zusätzlich die Materialkosten gefördert werden. Die Höhe der Förderung liegt bei 25 % der Kosten jedoch maximal EUR 10.000 pro Haushalt. Ein Antrag kann auf der Webseite des Landes Burgenland gestellt werden.