Anpassung der Größenklassen für Kapitalgesellschaften mit 2024
Tax News - KMU März 2024
Tax News - KMU März 2024
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Die Einteilung in die jeweilige Größenklasse für Kapitalgesellschaften (Kleinstkapitalgesellschaft, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaft laut UGB) hängt von folgenden Kriterien ab:
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse und
- durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl
Die Größenklassenkriterien entscheiden darüber, welche Unternehmen verpflichtet sind, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen, welche nur einen verkürzten Jahresabschluss beim Firmenbuchgericht offenlegen müssen oder ob es zu einer verpflichtenden Konzernabschlussprüfung für große Gruppen kommt. Auch für die Berichtspflichten nach der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive, i. e. Nachhaltigkeitsberichterstattung) kann die Anhebung der Größenmerkmale Auswirkungen haben, da diese Berichtspflicht u. a. für Große Kapitalgesellschaften gilt.
Im Zuge eines delegierten Rechtsakts der EU-Kommission wurden mit 1. Januar 2024 die Größenmerkmale Bilanzsumme und Umsatz um je 25 % angehoben. Die Umsetzung ins österreichische UGB hat durch das Bundesministerium für Justiz zu erfolgen. Die Erhöhung der Schwellenwerte soll zu Erleichterungen für österreichische Unternehmen in Hinblick auf Prüfungs- und Berichtspflichten führen. Hintergrund ist die hohe Inflation und der dadurch bedingte hohe Anstieg bei Bilanzsumme und Nettoumsätzen der Unternehmen. Die neuen Schwellenwerte der EU-Kommission sind zwingend für am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden. Wahlweise können die Mitgliedstaaten die erhöhten Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2023 anwenden.
Ausgehend von den bisherigen Schwellenwerten des § 221 UGB führen die von der EU-Kommission festgelegten Erhöhungen um 25 % zu folgenden Änderungen:
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.