Solvency II und IRRD: Rat und Parlament einigen sich auf neue Regeln für den Versicherungssektor
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Der Europäische Rat und das Europäische Parlament haben am 14. Dezember 2023 eine vorläufige Einigung über Änderungen an der Solvency-II-Richtlinie und über neue Regeln für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, IRRD) erzielt.
Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen (IRRD)
Mit der neuen Richtlinie auf europäischer Ebene wird eine harmonisierte ordnungsgemäße Abwicklung von Versicherungsunternehmen reguliert.
Gemäß der vorläufigen Einigung sind (Rück-)Versicherungsunternehmen und -gruppen verpflichtet, präventive Sanierungspläne zu erstellen und den nationalen Aufsichtsbehörden vorzulegen. Diese Anforderung gilt für Unternehmen, die gemeinsam eine Marktabdeckung von 60 % erzielen.
Darüber hinaus müssen nationale Abwicklungsbehörden einen Abwicklungsplan für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und -gruppen erstellen, auf die mindestens 40 % ihres jeweiligen Marktes entfallen. Kleine und nicht komplexe Unternehmen unterliegen nach derzeitigem Stand nicht den Anforderungen der präventiven Sanierungsplanung auf Einzelbasis.
Der Entwurf wird nun den Vertretern der Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament vorgelegt – nach der formalen Billigung durch den Rat und das Parlament wird die Richtlinie in Kraft treten und muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.
Weitere Details entnehmen Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2023.