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      Am 13. März 2024 hat das Europäische Parlament auch formal das neue Gesetz zur Regulierung künstlicher Intelligenz (Artificial Intelligence Act – AI Act) verabschiedet.

      AI Act - Risikobasierter Ansatz

      Der Rechtsrahmen des AI Acts definiert 4 Risikokategorien für KI-Systeme, aufgrund derer unterschiedliche Anforderungen an Entwickler, Anbieter bzw. Importeure von KI-Systemen gestellt werden:

      • KI-Systeme mit inakzeptablem Risiko sind verboten.
      • Hochrisiko-KI-Systeme unterliegen strengen Vorgaben betreffend Risikomanagement, Datenqualität, Protokollierung und Dokumentation sowie menschliche Aufsicht.
      • KI-Systeme mit einem Transparenzrisiko unterliegen spezifischen Transparenzverpflichtungen, sodass bei Verwendung dieser Systeme sichergestellt ist, dass die Nutzer durch KI generierte Texte, Bilder oder Videos auch als solche erkennen.
      • Für KI-Systeme mit einem minimalen oder keinem Risiko, wie beispielsweise Spamfilter, gibt es keine Vorgaben.

      Daneben regelt der AI Act auch den Umgang mit KI mit allgemeinem Verwendungszweck (große generative KI-Systeme) aufgrund der möglichen systemischen Risiken, die von solchen KI-Systemen ausgehen können.

      Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ist nach 24 Monaten vollständig anwendbar, wobei einige Regelungen bereits vorab gelten, z. B.:

      • Verbote von KI-Systemen mit inakzeptablem Risiko gelten bereits nach 6 Monaten.
      • Regeln für generative KI-Systeme gelten nach 12 Monaten.
      • Verpflichtungen für eingebettete KI-Systeme gelten 36 Monate nach Inkrafttreten.

      Details zur Einigung finden Sie in der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments.

      Katarina Heigl

      Senior Managerin, Audit, Wien

      KPMG Austria

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