ESG-Rating-Verordnung – vorläufige Einigung auf EU-Ebene
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Der Rat und das Europäische Parlament haben am 5. Februar 2024 eine vorläufige Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über die Bewertung von ESG-Rating-Aktivitäten erzielt.
Vorschlag für eine ESG-Rating-Verordnung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu stärken, indem die Transparenz und Integrität der Tätigkeiten von ESG-Rating-Agenturen verbessert und potenzielle Interessenkonflikte verhindert werden. Die neue Verordnung soll darüber hinaus das Anlegervertrauen in nachhaltige Produkte stärken, indem sichergestellt wird, dass ESG-Ratings auf klaren und konsistenten Kriterien und Methoden beruhen.
Die vorläufige politische Einigung muss noch von Rat und Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren durchlaufen wird. Die Verordnung wird 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten anzuwenden sein.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des EU-Rates vom 5. Februar 2024 unter diesem Link.