2. ViDa Update
ViDA („VAT in the Digital Age“) ist eine Initiative der EU-Kommission zur Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems, die am 8. Dezember 2022 von der Europäische Kommission veröffentlicht und vorgestellt wurde.
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen lassen sich in drei Teilbereiche unterteilen:
- Einheitliche MwSt-Registrierung:
- Ziel: Vermeidung von Mehrfachregistrierungen in der EU.
- Der One Stop Shop (OSS) soll auf sämtliche B2C-Lieferungen von Gegenständen (lokale Lieferungen, Lieferungen mit Montage) erweitert werden.
- Auch innergemeinschaftliche Verbringen sollen zukünftig in einer OSS-Meldung gemeldet werden können („Transfer-OSS“). Die Einführung des Transfer-OSS hat die Abschaffung der Konsignationslagerregelung zur Folge.
- Die Nutzung von IOSS soll verbindlich werden. Zudem soll der Schwellenwert von EUR 150 für IOSS abgeschafft werden.
- Im B2B Bereich soll der Reverse-Charge-Mechanismus ausgeweitet werden.
- Ausweitung der Mehrwertsteuerpflichten für Online-Plattformen (Plattformwirtschaft)
- Ziel: Betrugsbekämpfung.
- Plattformen sollen für Umsatzsteuerzwecke in die Dienstleistungskette bei kurzfristigen Vermietungen von Unterkünften und Personenbeförderungen einbezogen werden (Dienstleistungskommission).
- Die Steuerschuldnerschaft für Plattform bei Warenlieferungen soll ausgeweitet werden.
- Verpflichtende elektronische Rechnungen für EU-Transaktionen und digitale Meldepflichten (nahe Echtzeit)
- Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und B2B-Dienstleistungen soll die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen sowie eine digitale Meldepflicht eingeführt werden.
- Die E- Rechnung soll binnen zwei Tage nach Leistungsausführung erstellt werden. Diese E-Rechnung muss ein strukturiertes elektronisches Format aufweisen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht, dh nicht pdf-Format.
- Die (E-)Rechnungsmerkmale sollen uA um Informationen zum Bankkonto des Leistungserbringers sowie zum Fälligkeitsdatum erweitert werden.
- Die digitale Meldepflicht soll sowohl für Leistungsempfänger als auch -erbringer für in der EU erbrachte grenzüberschreitende Waren und Dienstleistungen im B2B-Bereich eingeführt werden:
- zwei Werktage nach Fakturierung soll die digitale Meldeverpflichtung mittels E- Rechnung für jeden Umsatz erfolgen;
- die Zusammenfassende Meldung soll durch die Einführung der digitalen Meldeverpflichtungen abgeschafft werden.
Im November 2023 hat der Rat der Europäischen Union einen Fortschrittsbericht zu ViDa veröffentlicht. Dabei wurden einige offene Punkte festgestellt:
- Die technischen Beratungen zur Einführung der einheitlichen USt-Registrierung sind grundsätzlich abgeschlossen, die Klärung einiger Detailpunkte ist jedoch noch offen.
- Die Änderungen zu den IOSS-Bestimmungen sind im Lichte Zollrechtsreform weiter zu erörtern.
- Auch bei den Plattform-Änderungen besteht noch keine Einigung. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt einen abgeänderten Kompromisstext, jedoch wollen einige Mitgliedstaaten keine Einführung der Steuerschuldnerschaft, sondern eine Erweiterung der Meldepflichten für Plattformen.
- Für die elektronische Rechnungsstellung, die Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung sind noch weitere Gespräche auf technischer Ebene erforderlich. Zudem hält der Rat der Europäischen Union fest, dass basierend auf dem derzeitigen ViDa-Entwurf (noch) keine Einigung möglich sein wird.
Insbesondere der dritte Punkt, die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen sowie digitalen Meldepflichten erfordert eine langfristige Planung in den Unternehmen und eine ausgeprägte Zusammenarbeit in den Bereichen IT, Finanzen und Fakturierung. In dieser Hinsicht werden der finalisierte Gesetzestext sowie die angepassten Umsetzungsfristen für die ViDA-Initiative mit Spannung erwartet.