Steuertermine 2024

Tax News - KMU Jänner 2024

Tax News - KMU Jänner 2024

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Die wichtigsten Termine im Überblick

Auch für KMU sind jährlich zahlreiche Fristen und Abgabetermine einzuhalten. Wir haben für Sie die wichtigsten Termine für das Jahr 2024 zusammengefasst:

Jänner

Fälligkeiten

15.1.
USt. für November 2023      
Lohnabgaben (L, DB, DZ, GKK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2023


Fristen und Sonstiges

Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM), ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht (Meldefrist für ZM ist Ende des folgenden Kalendermonats, der nach Berichtsmonat/-quartal kommt
Bis 15.1. Entrichtung der Dienstgeber:innenabgabe 2023 für geringfügig Beschäftigte

Februar

Fälligkeiten

15.2.
USt. für Dezember 2023 bzw. 4. Quartal
Lohnabgaben für Jänner
ESt.-Vorauszahlung 1. Viertel
KöSt.-Vorauszahlung 1. Viertel


Fristen und Sonstiges

Bis 1.2. Meldepflicht für bestimmte Honorarzahlungen 2023 (E18) in Papierform
Bis 15.2. Nachverrechnung und Abfuhr der Lohnsteuer im Rahmen des 13. Lohnabrechnungslaufs zwecks steuerlicher Zurechnung zum Jahr 2023
Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2023 (pro Registrierkasse)
29.2. Jahreslohnzettelübermittlung per ELDA
Meldung der Aufzeichnung betreffend Schwerarbeitszeiten
Meldepflicht von Zahlungen gem. § 109a und b EStG aus dem Vorjahr (elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt)

März

Fälligkeiten

15.3.
USt. für Jänner     
Lohnabgaben für Februar


Fristen und Sonstiges

31.3. Kommunalsteuer- und Dienstgeber:innenabgabeerklärung 2023 bei Stadtkasse/Gemeinde

April

Fälligkeiten

15.4.
USt. für Februar
Lohnabgaben für März


Fristen und Sonstiges

30.4. Abgabe der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) in Papierform und Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO

Mai

Fälligkeiten

15.5.
USt. für März bzw. 1. Quartal
Lohnabgaben für April
ESt.-Vorauszahlung 2. Viertel
KöSt.-Vorauszahlung 2. Viertel
31.5. Pflichtversicherung SVA

Juni

Fälligkeiten

17.6.
USt. für April
Lohnabgaben für Mai


Fristen und Sonstiges

30.6. Einreichungspflicht der Steuererklärungen 2023 (Einkommen-, Umsatz-, Körperschaftsteuer) über FinanzOnline (sofern keine steuerliche Vertretung vorliegt)
Fallfrist für Antrag auf Rückholung ausländischer MwSt. 2023 aus Nicht-EU-Ländern

Juli

Fälligkeiten

15.7.
USt. für Mai
Lohnabgaben für Juni

August

Fälligkeiten

16.8.
USt. für Juni bzw. 2. Quartal
Lohnabgaben für Juli
ESt.-Vorauszahlung 3. Viertel
KöSt.-Vorauszahlung 3. Viertel
31.8. Pflichtversicherung SVA

September

Fälligkeiten

16.9.
USt. für Juli
Lohnabgaben für August


Fristen und Sonstiges

Bis 30.9. Erklärung Arbeitnehmer:innenpflichtveranlagung 2023 L 1 in Papierform oder FinanzOnline bei zumindest zeitweise gleichzeitigem Erhalt von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Bezügen, sonst ist der Termin der 30.6. (via FinanzOnline)
Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 für (verdeckte) Kapitalgesellschaften
Fallfrist für Antrag auf Erstattung ausländischer MwSt. (EU) für das Steuerjahr 2023
Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer

Oktober

Fälligkeiten

15.10.
USt. für August
Lohnabgaben für September


Fristen und Sonstiges

Ab 1.10. Beginn der Anspruchsverzinsung für Nachzahlung ESt./KSt. 2023
Bis 31.10. Antrag auf Ausstellung eines Freibetragsbescheides

November

Fälligkeiten

15.11.
USt. für September bzw. 3. Quartal
Lohnabgaben für Oktober
ESt.-Vorauszahlung 4. Viertel
KöSt.-Vorauszahlung 4. Viertel
30.11. Pflichtversicherung SVA

Dezember

Fälligkeiten

16.12.
USt. für Oktober
Lohnabgaben für November


Fristen und Sonstiges

Bis 31.12. Schriftliche Meldung an GKK für Wechsel der Zahlungsweise (zwischen monatlich und jährlich) der MVK-Beiträge für geringfügig Beschäftigte
Die Frist für die Arbeitnehmer:innenveranlagung 2019 bzw. für den Antrag auf die Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer läuft ab
31.12. Mitteilungspflicht für Country-by-Country-Reporting (Formular oder FinanzOnline) bei Regelwirtschaftsjahr der obersten Muttergesellschaft