Mit 1. Jänner 2024 steigt die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld von EUR 7.800 auf EUR 8.100 im Jahr.
Außerdem wird der Anspruch von Flüchtlingen aus der Ukraine auf Kinderbetreuungsgeld bzw. Familienbeihilfe bis 4. März 2025 verlängert.