Entwurf GesRÄG 2023: Neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“
Tax News 05-06/2023
Neue Gesetze
Im Rahmen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 sollen v.a. für Neugründungen u.a. mit der Schaffung einer flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) Anreize und Erleichterungen geschaffen werden.
Bei den bestehenden Gesellschaftsformen GmbH & AG wäre v.a. im Bereich von Start-Ups, Venture Capital Investments oder besonders innovativen Unternehmen zB bei Kapitalmaßnahmen oder der Willensbildung der Gesellschafter eine größere Freiheit zur individuellen Ausgestaltung zweckmäßig. Das Bundesministerium für Justiz beabsichtigt daher mit der Schaffung einer neuen Gesellschaftsform diesen Bedürfnissen nachzukommen.
Im Rahmen des vorliegenden Entwurfs des GesRÄG 2023 soll ein eigenes Bundesgesetz für eine Flexible Kapitalgesellschaft („FlexKapG“ oder „FlexCo“) eingeführt werden, das eine subsidiäre Geltung des GmbH-Rechts vorsieht. In jenen Bereichen, in denen bislang nur das Recht der Aktiengesellschaft Gestaltungsmöglichkeiten eröffnete (wie z.B. eigene Anteile der Gesellschaft und flexible Kapitalmaßnahmen) sollen Bestimmungen aus dem Aktiengesetz übernommen und entsprechend angepasst werden. Vor diesem Hintergrund kann die neue Rechtsform auch als Hybridform zwischen der GmbH und der Aktiengesellschaft gesehen werden. Die FlexCo soll auch die Möglichkeit der Gewährung von „Unternehmenswert-Anteilen“ (im Ausmaß von 25 % des Stammkapitals) ermöglichen, wobei „Unternehmenswert-Beteiligte“ kein Stimm- oder Bezugsrecht zukommt und sie auch nicht im Firmenbuch eingetragen werden.
Parallel zur Einführung der FlexCo ist auch eine Absenkung des GmbH-Mindeststammkapitals auf EUR 10.000 geplant.
Für weiterführende Fragen oder allfällige Gesellschaftsgründungen stehen Ihnen unsere Kolleg:innen von KPMG Law (www.kpmg-law.at) selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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