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      Kürzlich hat das BMF den Begutachtungsentwurf zum Umgründungssteuerrichtlinien-Wartungserlass 2022 versendet.

      Mit dem Wartungserlass werden insbesondere diverse legistische Änderungen (wie zB KonStG 2020, COVID-19-VerlustberücksichtigungsVO, COVID-19-StMG, ÖkoStRefG 2022 Teil I, Zinsvortrags-ÜbergangsVO) verarbeitet, sowie allgemeine Wartung und Klarstellungen zur alten Rechtslage vorgenommen.

      Die Begutachtungsfrist endete am 16. September 2022.

      Ferdinand Kleemann

      Partner, Tax, Wien

      KPMG Austria

      Gustav Wurm

      Partner, Tax, Linz

      KPMG Austria

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