Standard Audit File Tax – ein Dateiformat mit revolutionärem Potential
Tax News 09/2021
Tax News 09/2021
Die Standard Audit File – Tax als genormte Prüfdatei wird die bisherige Arbeit der Buchhaltungsabteilungen bei Unternehmen bzw. von Steuerberatern sowie die Arbeitsweise der Betriebs- oder Außenprüfungsabteilungen bei der Abgabenbehörde revolutionieren: angefangen vom Detailgrad der Datenerfassung bis hin zur Prüfung mit wahrscheinlichen steuerlichen Feststellungen durch die Behörde und der möglicherweise vorgelagerten Notwendigkeit einer Selbstanzeige durch das Unternehmen. Es ist nicht mehr eine Frage, ob dieses Dateiformat kommt, sondern nur mehr wann.
1. Definition
Das Standard Audit file-Tax (kurz „SAF-T“) ist eine (Prüf)Datei, die alle bisherigen Dateiformate von Buchhaltungsdaten mit deren verschiedenen technischen Spezifikationen und Details normt und ersetzt. Es handelt sich um eine internationales Buchhaltungsdateienformat, das von mehreren OECD Mitgliedstaaten bereits eingeführt wurde.
2. Inhalt einer SAF-T Datei
Die SAF-T Datei beinhaltet sämtliche Unternehmens- und Buchhaltungsdaten eines Unternehmens. Die Detailtiefe ist ident mit den Daten, die derzeit nur bei einer Außenprüfung durch das Finanzamt vorgelegt werden müssen. Als einfaches Beispiel für die extreme Detailtiefe beinhaltet die SAF-T Datei einer Eingangsrechnung folgende Informationen:
- Rechnungsnummer
- Buchungsperiode
- Rechnungsdatum
- Rechnungsart
- Kontonummer
- Buchungsdatum
- Stapelverarbeitungsnummer
- Systemerfassungsnummer
- Belegkreis
- Belegart
- Belegsummen
- Positionsnummer
- Kontonummer Erlös-/Sachkonto
- Bestellbezug
- Lieferadresse
- Versandadresse
- Artikelnummer
- Artikelbezeichnung
- Datum/Zeitraum der Lieferung bzw. Leistungserstellung
- Menge
- Verpackungseinheit
- Einzelpreis
- Datum der Erstehung der Steuerschuld
- Betrag Soll/Haben
- Steuercode
- Steuerprozent
- Steuerbetrag
- Grund für Steuerbefreiung
- Währung
- Währungscode
- Fremdwährungskurs
- Fremdwährungskurs
- Fremdwährungsbetrag Soll/Haben
Weiters beinhaltet die SAF-T Datei auch Unternehmensdaten, welche im Tiefgang vergleichbar mit den Firmenbuchdaten sind, Inventurdaten, Anlageverzeichnisse, Stammdaten von Kunden und Lieferanten und Registrierkassendaten.
3. Einsatzmöglichkeiten des SAF-T für die Behörde
Die Behörde verfolgt mehrere Stoßrichtungen mit der Einführung dieses Dateienformats:
a) Ersatz für die bisher bekannten Steuererklärungen
Auf lange Sicht soll die SAF-T Datei alle Steuererklärungen ersetzen, beispielsweise die Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen der Umsatzsteuer, Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer bis hin zu Werbeabgabe. Diesfalls muss nur mehr die SAF-T Datei an das Finanzamt übermittelt werden.
b) Genormte Prüfdatei für Außenprüfungen
SAF-T ermöglicht der Behörde innerhalb einer kurzen Zeitspanne die Buchhaltungsdaten für die Prüfprogramme der Betriebs- oder Außenprüfer einheitlich lesbar zu machen und zwar, ohne dass der Prüfer allzu großen Aufwand betreiben muss. Für die Abgabenbehörde erscheint somit jede Buchhaltung unabhängig vom verwendeten Buchhaltungsprogramm schnell und ident am Bildschirm.
c) Vereinfachung des internationalen Datenaustauschs
Die SAF-T Datei vereinfacht technisch den internationalen Datenaustauschs zwischen den verschiedenen Steuer- und (Finanz)Strafbehörden. Anstatt langwierige Erhebungen durch in- oder ausländische Behörden abwarten zu müssen, sind die Daten entweder a) bereits bei den Steuerbehörden gespeichert oder b) können auf kurzem Wege bei dem jeweiligen Unternehmen oder dessen steuerlichen Vertreter abgerufen werden.
d) Effizienzsteigerung bei der Auswahl von Prüffällen
Nach Übermittlung des SAF-T an die Behörde sollen behördeninterne Prüfschritte vollautomatisiert ablaufen. Aufgrund der Detailtiefe des SAF-T werden diese Prüfschritte mindestens die Qualität einer bisherigen Außenprüfung haben.
Der Betriebsprüfer wird sich sohin erst nach „anschlagen“ der Prüfroutinen zur Außenprüfung beim Unternehmen/Steuerberater anmelden, mit der praktischen Folge, dass durch den Steuerberater eine „Außenprüfung VOR der eigentlichen Außenprüfung“ erfolgen muss. Nur wenn der Abgabepflichtige und sein Berater diese „Hausaufgabe“ rechtzeitig erledigen können, können abgabenrechtliche und finanzstrafrechtliche Sanierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die rechtzeitige Abgabe einer Selbstanzeige, gewahrt werden.
4. Einführung der SAF-T Datei in Österreich
Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage für die Erstellung und Übermittlung der SAF-T Datei in der Bundesabgabenordnung. Laut unserer Einschätzung ist es aber keine Frage, ob das SAF-T kommt, sondern nur wann. Die Schaffung der Rechtsgrundlage für die Einführung und Übermittlung der SAF-T Datei soll vorerst auf freiwilliger Basis für kleine und mittlere Unternehmen erfolgen. Nach dieser „Testphase“ bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Erstellung und Übermittlung der SAF-T Datei auch für große Unternehmen eingeführt werden.
Als Anreiz für die Unternehmer, eine SAF-T Datei freiwillig an die Abgabenbehörde zu übermitteln, soll nach Erhalt der auf einer SAF-T Datei basierenden Bescheide ein Wiederholungsverbot für Prüfungshandlungen gelten: Die Behörde soll nur mehr unter gewissen Umständen eine Außenprüfung beim Unternehmen vornehmen dürfen
5. Ausblick
Mit der Einführung des Standard Audit File – Tax wird der „gläserne Unternehmer“ für abgabenrechtliche Zwecke Realität. Für den Abgabepflichtigen gilt es sich rechtzeitig vorzubereiten und effiziente interne Arbeitsabläufe zu entwickeln, damit die Umstellung gelingt. Für den Fall, dass sich die Behörde zur Betriebsprüfung anmeldet, müsste auch zur Abwehr möglicher finanzstrafrechtlicher Folgen rechtzeitig Vorsorge getroffen werde.