Neuorganisation Finanzverwaltung: Übergangsfrist zu neuen Bankverbindungen läuft mit 30.09.2021 aus

Tax News 09/2021

Tax News 09/2021

Kletterer

Mit 01.01.2021 trat die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) geregelte Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) in Kraft. An Stelle der bisherigen Finanzämter traten die zusammengelegten Dienststellen des Finanzamt Österreich, für die seit 01.01.2021 neue Bankverbindungen gelten. Bislang wurden Zahlungen an alte Finanzamts-Konten automatisch an die korrekten Bankkonten weitergeleitet. Da ab 30.09.2021 Zahlungen auf alte Kontonummern nicht mehr angenommen werden, sollten die Buchhaltungssysteme geprüft werden, ob die richtigen Kontonummern hinterlegt sind.

Wie berichtet (vgl unseren Tax News Artikel vom 21.12.2020) führte die Finanzverwaltungsreform mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) zu einer Neuorganisation der Finanzverwaltung zum 01.01.2021, im Zuge derer es zu Änderungen bei den Kontennummern iZm der Zusammenlegung von Dienststellen kam, die wie folgt bekannt gegeben wurden:

Bisheriges FA bis 31.12.2020

Seit 01.01.2021: Dienststelle

Neue Kontonummer seit 01.01.2021

FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg

DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg

AT92 0100 0000 0556 4572

FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz

DST Tirol Ost

AT62 0100 0000 0554 4839

FA Bregenz FA Feldkirch

DST Vorarlberg

AT63 0100 0000 0557 4988

FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St.Pölten Lilienfeld

DST Niederösterreich Mitte

AT08 0100 0000 0550 4295

FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln

DST Weinviertel

AT28 0100 0000 0550 4226

FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung

DST Steiermark Mitte

AT38 0100 0000 0553 4698

FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg

DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg

AT31 0100 0000 0550 4075

Die Bankverbindung des Finanzamts für Großbetriebe lautet: IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.

Das BMF wies kürzlich darauf hin, dass seit der Änderung der Kontonummern weiterhin Zahlungen an alte Finanzamts-Konten geleistet wurden, die bislang vom empfangenden Bankinstitut (BAWAG P.S.K.) entgegengenommen und auf die korrekten Konten weitergeleitet wurden.

Jedoch werden ab 30.09.2021 Überweisungen auf alte Kontonummern / alte IBAN von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.

Wir empfehlen daher, in Ihrem Buchhaltungssystemen zu prüfen, dass die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu stellen, dass Steuerzahlungen auch ab 30.09.2021 fristgerecht eingehen. Dadurch sollen auch etwaige Rücküberweisungen oder Säumniszuschläge bzw Mahnspesen vermieden werden.