Neuorganisation Finanzverwaltung: Übergangsfrist zu neuen Bankverbindungen läuft mit 30.09.2021 aus
Tax News 09/2021
Tax News 09/2021
Mit 01.01.2021 trat die durch das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) geregelte Neuorganisation der Finanzverwaltung (Finanzamt Österreich) in Kraft. An Stelle der bisherigen Finanzämter traten die zusammengelegten Dienststellen des Finanzamt Österreich, für die seit 01.01.2021 neue Bankverbindungen gelten. Bislang wurden Zahlungen an alte Finanzamts-Konten automatisch an die korrekten Bankkonten weitergeleitet. Da ab 30.09.2021 Zahlungen auf alte Kontonummern nicht mehr angenommen werden, sollten die Buchhaltungssysteme geprüft werden, ob die richtigen Kontonummern hinterlegt sind.
Wie berichtet (vgl unseren Tax News Artikel vom 21.12.2020) führte die Finanzverwaltungsreform mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) zu einer Neuorganisation der Finanzverwaltung zum 01.01.2021, im Zuge derer es zu Änderungen bei den Kontennummern iZm der Zusammenlegung von Dienststellen kam, die wie folgt bekannt gegeben wurden:
Bisheriges FA bis 31.12.2020 |
Seit 01.01.2021: Dienststelle |
Neue Kontonummer seit 01.01.2021 |
FA Klagenfurt FA St. Veit Wolfsberg |
DST Klagenfurt St. Veit Wolfsberg |
AT92 0100 0000 0556 4572 |
FA Kitzbühel Lienz FA Kufstein Schwarz |
DST Tirol Ost |
AT62 0100 0000 0554 4839 |
FA Bregenz FA Feldkirch |
DST Vorarlberg |
AT63 0100 0000 0557 4988 |
FA Neunkirchen Wr. Neustadt FA St.Pölten Lilienfeld |
DST Niederösterreich Mitte |
AT08 0100 0000 0550 4295 |
FA Gänserndorf Mistelbach FA Hollabrunn Korneuburg Tulln |
DST Weinviertel |
AT28 0100 0000 0550 4226 |
FA Bruck Leoben Mürzzuschlag FA Graz Umgebung |
DST Steiermark Mitte |
AT38 0100 0000 0553 4698 |
FA Wien 4/5/10 FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg |
DST Wien 4/5/9/10/18/19 Klosterneuburg |
AT31 0100 0000 0550 4075 |
Die Bankverbindung des Finanzamts für Großbetriebe lautet: IBAN: AT88 0100 0000 0550 4116.
Das BMF wies kürzlich darauf hin, dass seit der Änderung der Kontonummern weiterhin Zahlungen an alte Finanzamts-Konten geleistet wurden, die bislang vom empfangenden Bankinstitut (BAWAG P.S.K.) entgegengenommen und auf die korrekten Konten weitergeleitet wurden.
Jedoch werden ab 30.09.2021 Überweisungen auf alte Kontonummern / alte IBAN von der BAWAG P.S.K. nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber (Zahlungspflichtigen) zurücküberwiesen.
Wir empfehlen daher, in Ihrem Buchhaltungssystemen zu prüfen, dass die richtigen Kontonummern hinterlegt sind, um sicher zu stellen, dass Steuerzahlungen auch ab 30.09.2021 fristgerecht eingehen. Dadurch sollen auch etwaige Rücküberweisungen oder Säumniszuschläge bzw Mahnspesen vermieden werden.