Weitgehende Ausdehnung der begünstigten Kostenübernahme für Öffi-Tickets durch den Arbeitgeber
Tax News 06-07/2021
Tax News 06-07/2021
Article Posted date
14 July 2021
Am 1. Juli trat eine weitergehende Begünstigung von „Öffi-Tickets“ in Kraft, die alle Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel, die zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind, umfasst. Die Steuerfreiheit gilt nicht nur für die Bestellung eines Tickets („Jobticket“), sondern auch für Kostenzuschüsse für von Arbeitnehmern gekaufte Tickets. Voraussetzungen sind ua der Nachweis (Ticket-Rechnung) und, dass das Ticket frühestens am 1. Juli 2021 gekauft oder verlängert wurde.