Angleichung der Kündigungsfristen und -termine für Arbeiter wurde neuerlich (vom 01.07.2021 auf 01.10.2021) verschoben
Tax News 06-07/2021
Tax News 06-07/2021
Article Posted date
14 July 2021
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Die neuen (längeren) Kündigungsfristen und ebenfalls an die Rechtslage der Angestellten angepassten Kündigungstermine bei der Kündigung von Arbeitern werden nicht schon ab 01.07.2021, sondern erst ab 01.10.2021 zu beachten sein. Ausgenommen von der Angleichung sind Branchen mit überwiegend Saisonbetrieben, wobei hier im Einzelfall noch Abklärungsbedarf besteht. Sehen Arbeiterkollektivverträge keine Ausweitung der Quartalskündigung auf weitere Kündigungstermine (15. und Monatsletzter) vor, kann dies durch Einzelvereinbarung vorgesehen werden. Knapp vor dem 01.07.2021 wurde die Gesetzwerdung der neuerlichen Verschiebung des Inkrafttretens nun abgeschlossen.