Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG)

Tax Personnel News 06/2021

Tax Personnel News 06/2021

Kletterer

Mit 1. September 2021 soll eine Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) in Kraft treten, die primär einer Anpassung an die Entsenderichtlinie der Europäischen Union dient. Außerdem werden die Strafbestimmungen neu geregelt, wodurch vor allem die von den Höchstgerichten als unverhältnismäßig erkannte Strafenkumulation (Bestrafung „pro Arbeitnehmer“) entfällt. 

Derzeit liegt ein Ministerialentwurf zu einer Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG) vor, die mit 1.9.2021 in Kraft treten soll und folgende Highlights enthält:

  • Der Entsendebegriff des LSD-BG wird mit dem der Entsenderichtlinie der Europäischen Union harmonisiert, der Anwendungsbereich dieses Gesetzes damit grundsätzlich auf grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen eingeschränkt. 
  • Entsendungen und Überlassungen von besserverdienenden Arbeitnehmern nach Österreich werden generell vom LSD-BG ausgenommen.
  • Für Inbound-Entsendungen und -Überlassungen finden ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Dauer von 12 Monaten überschreiten, die österreichischen, durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag festgelegten Arbeitsrechtsnormen zur Gänze Anwendung, sofern sie günstiger sind als die entsprechenden Normen des Entsendestaates. Eine Verlängerung der angeführten Frist auf 18 Monate ist in begründeten Fällen möglich. 
  • Die Überarbeitung der Strafbestimmungen führt vor allem zum Entfall des Kumulationsprinzips (Bestrafung je Arbeitnehmer), wobei dies sowohl im Bereich der Meldevergehen als auch für die Bestrafung von Unterentlohnungen gilt. 

Über nähere Details werden wir Sie nach der Gesetzwerdung informieren. Dazu werden wir auch Informationsveranstaltungen im Rahmen unserer Tax Talks abhalten. Außerdem bereiten wir eine Neuauflage unserer Broschüre zum LSD-BG vor.