Ratenzahlungsmodell für Steuerstundungen

Tax Flash 4/2021

Tax Flash 4/2021

Kletterer

Mit 30. Juni 2021 endet die COVID-bedingte gesetzliche Stundung von Abgaben- bzw Steuerrückständen. Das Bundesministerium für Finanzen möchte mit einem Ratenzahlungsmodell, das zwischen 10. Juni und 30. Juni 2021 (über Finanzonline) beantragt werden kann, einen längeren Rückzahlungszeitraum von bis zu 36 Monaten ermöglichen.

Gemäß einer Pressemitteilung auf der BMF-Homepage können all jene das COVID 19-Ratenzahlungsmodell in Anspruch nehmen, bei denen mehr als die Hälfte der Abgabenrückstände (inkl bereits festgesetzter ESt- oder KSt-Vorauszahlungen) nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist. 

Sofern es die Liquiditätssituation erfordert kann in einer „Safety-Car-Phase“ von 3 Monaten (dh Juli, August, September 2021) ein Minimalbetrag von 0,5 % bis 1,0 % des Gesamtbetrages rückgezahlt werden. 

Das Bundesministerium für Finanzen wird jene betroffenen Steuerzahler noch direkt informieren, die mehr als EUR 100 Abgabenrückstand haben. Darüber hinaus sind unter www.bmf.gv.at/ratenzahlung alle relevanten Informationen, sowie ein neu entwickelter Ratenzahlungsrechner zu finden mit dem die voraussichtliche Rückzahlung berechnet werden.

Wir werden Sie über weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Für weitere Fragen bzw die Beantragung des Ratenzahlungsmodells steht Ihnen ihr KPMG-Berater gerne zur Verfügung.