Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und Änderung weiterer Vorschriften
Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde dem Bundesrat zugeleitet.
Das Gesetzesvorhaben umfasse neben der Aufhebung der Freizone Cuxhaven Anpassungen weiterer Gesetze, die in verschiedener Hinsicht der Überarbeitung bedürfen. Hierzu gehörten insbesondere die Aktualisierung der Rechtsgrundlagen im Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und im Truppenzollgesetz (TrZollG) für die bußgeldrechtliche Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen zollrechtliche Vorschriften. Zeitgleich würden die Bußgeldrahmen des ZollVG für alle Zuwiderhandlungen auf mindestens 30.000 Euro angehoben und damit ein Gleichklang mit den Vorschriften des Außenwirtschaftsgesetz geschaffen.
Ferner erfolge mit dem Gesetz die Änderung des Energiesteuergesetzes, um die Steuerentlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (sogenannter „Agrardiesel“) zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereinzuführen. Die Steuerentlastung werde auch für die dem Gasöl gleichgestellten Energieerzeugnisse gewährt.
Darüber hinaus sollen weitere überwiegend redaktionelle Änderungen zur Anpassung der Abgabenordnung, des ZollVG und des TrZollG an den Unionszollkodex und die Aktualisierung von Verweisen vorgenommen werden.
Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es ein gleichnamiges Gesetzesvorhaben, das aber infolge der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags der Diskontinuität unterfallen war.
Fundstelle: BR-Drs. 473/25
News-Kategorie: Gesetzgebung
Veröffentlichungsdatum: 12.09.2025
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