Regierungsentwurf für Bundeshaushalt 2026 und Finanzplanung bis 2029
Das Bundeskabinett hat am 30.07.2025 den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Laut Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil führt die Bundesregierung damit ihre Investitionsoffensive fort und setze die Grundlage für neues Wachstum und mehr Gerechtigkeit.
Die Bundesregierung setze drei zentrale finanzpolitische Prioritäten, um mehr Wachstum und Gerechtigkeit in Deutschland zu erreichen:
- Investitionen für Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Modernisierung Deutschlands und die äußere und innere Sicherheit
- Strukturreformen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und für die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen und
- die Konsolidierung des Haushalts.
Die Grundlage für den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2026 und den Finanzplan bis 2029 bilden die Eckwerte, die bereits am 24.06.2025 im Kabinett beschlossen worden waren. Wesentliche Veränderungen gegenüber den Eckwerten ergeben sich insbesondere aus Mindereinnahmen des Bundes infolge der Entlastungen von Ländern und Kommunen zur Kompensation des Wachstumsboosters, der Konkretisierung der Mütterrente III sowie einer Neuberechnung der Zinsausgaben auf Basis der Eckwerte.
Entlastungen
Neben Investitionen in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Wohnungsbau, Forschung und Entwicklung, Bildung und Betreuung sowie innere und äußere Sicherheit sind im Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Diese umfassen unter anderem die folgenden steuerlichen Themen:
- Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer für mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land
- Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie: Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag und Beitrag zur Preisstabilisierung
- Senkung der Energiepreise: Entlastung durch Senkung der Netzentgelte, Abschaffung der Gasspeicherumlage und Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Strukturreformen
Mit Strukturreformen setze die Bundesregierung weitere Impulse, um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und damit auch Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehörten u.a. der Wachstumsbooster zur Umsetzung unternehmenssteuerlicher Sofortmaßnahmen aus dem Koalitionsvertrag. Der Bund übernehme zudem die durch Umsetzung des Wachstumsboosters entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen.
Um das Potenzial an Arbeitskräften im Land stärker nutzen zu können, werde für die Eingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt ab dem Jahr 2026 zusätzlich 1 Milliarde Euro jährlich zur Verfügung gestellt. Die geplante Aktivrente werde es zudem Rentnerinnen und Rentnern attraktiver machen, beruflich aktiv zu bleiben.
Konsolidierung
Mit Blick auf die kommenden Jahre werde die Bundesregierung einen strikten Konsolidierungskurs im Haushalt einschlagen. Insbesondere stünden neue Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt. Gleichzeitig würden die staatlichen Einnahmen gestärkt, indem konsequent gegen Steuerbetrug und Finanzkriminalität vorgegangen werde. Dies habe Bundesfinanzminister Klingbeil zu einem Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht und er werde hierzu in Kürze Gesetzesvorschläge vorlegen.
Fundstelle: BMF-Pressemitteilung v. 30.07.2025 sowie Themenseite Bundeshaushalt
News-Kategorie: Gesetzgebung
Veröffentlichungsdatum: 30.07.2025
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