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Am 10. Juni 2025 hat die Financial Intelligence Unit (FIU), die Spezialeinheit des Zollkriminalamts in Deutschland, ihren Jahresbericht für 2024 veröffentlicht. Darin beleuchtet sie aktuelle Entwicklungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Neben bemerkenswerten Veränderungen im Meldeaufkommen zeigt der Bericht, dass neue Technologien, Kryptowerte und andere digitale Vermögenswerte weiter an Bedeutung gewinnen.

Abnehmende Anzahl an Verdachtsmeldungen und steigende Anzahl an Analyseberichten

Im Jahr 2024 verzeichnete die Financial Intelligence Unit wie bereits im Vorjahr einen deutlichen Rückgang der Verdachtsmeldungen. Von 322.590 im Jahr 2023 sank die Zahl abgegebener Meldungen 2024 auf 265.708. Spitzenreiter ist weiterhin der Finanzsektor mit 253.847 Meldungen. Gleichwohl ist auch hier ein Rückgang im Vergleich zum Jahr 2023 mit 310.956 Meldungen zu verzeichnen. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf das im Juni 2023 veröffentlichte Eckpunktepapier von FIU und BaFin, das Sachverhalte auflistet, die keine Meldepflicht nach § 43 Absatz 1 GwG auslösen.

Im Nichtfinanzsektor ist zwar ein leichter Anstieg der Meldungen von 10.374 im Jahr 2023 auf 10.464 Meldungen im Jahr 2024 zu verzeichnen, insgesamt trug der Sektor aber nur mit 3,9 Prozent zum Gesamtmeldeaufkommen bei.

Die Zahl der abgegebenen Analyseberichte der FIU an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden betrug 87.731 –  das ist eine Steigerung um acht Prozent im Vergleich zu 2023. Hiermit korrespondiert die gestiegene Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Rückmeldungen zu öffentlichen Klagen und dem Ausgang des Verfahrens einschließlich aller Einstellungsentscheidungen, die ein wichtiger Indikator zur Einschätzung der Wirksamkeit des Verdachtsmeldewesens sind.

Die Anzahl der bei der FIU registrierten Verpflichteten hat sich verdreifacht – auf  98.810. Dieser überproportionale Anstieg ist auf die seit dem 1. Januar 2024 geltende Pflicht zur Registrierung zurückzuführen. Die Zahl der Meldenden hingegen bleibt trotz des Anstiegs vergleichsweise niedrig: Nur 4.059 Verpflichtete gaben Meldungen zu Verdachtsfällen ab – lediglich 129 mehr als 2023. 

Kryptowerte als reales Geldwäscherisiko – Zahl der Verdachtsmeldungen steigt

Einen Schwerpunkt des aktuellen Berichtes stellt das Thema Kryptowerte dar: 8.711 Verdachtsmeldungen bezogen sich im Jahr 2024 auf Transaktionen mit Kryptowerten. Das sind rund 3,3 Prozent aller Meldungen, und es zeigt, wie bedeutend digitale Zahlungen im Rahmen komplexer Geldwäschenetzwerke geworden sind. Dabei wird eine Konzentration auf wenige marktbeherrschende Token deutlich: Bitcoin, Ethereum, XRP (Ripple), Tether und Litecoin. Als Auslöser für die Meldungen wurden Transfers zu bekannten Krypto-Handelsplattformen, verdächtige Wallet-Adressen oder ungewöhnliche Transaktionsmuster genannt.

Die zunehmende Nutzung von Kryptowerten, dezentralen Finanzplattformen und anderen digitalen Zahlungsmethoden bringt neue Herausforderungen für die Geldwäschebekämpfung mit sich. In Kombination mit klassischen Transaktionsverfahren werden Geldflüsse komplexer und undurchsichtiger, was mit einer zunehmenden Anonymität der wirtschaftlich Berechtigten einhergeht. Die Möglichkeiten zum Nachverfolgen von Transaktionen werden durch das Nutzen anonymer Wallets grundlegend verändert und erschwert.

Mit Blick auf die Verpflichtetengruppen wiesen Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute das höchste Meldeaufkommen mit Krypto-Bezug auf. Abgegeben wurden 8.456 Verdachtsmeldungen, wobei 2.748 Meldungen den Kryptobörsen, sogenannten Crypto Asset Service Providern (CASP), zuzuordnen sind. Zu den gemeldeten auffälligen Aktivitäten gehören unter anderem Transaktionen, die mit dem Darknet, Mixing-Diensten oder Online-Krypto-Casinos in Verbindung stehen. Der Großteil der Krypto-bezogenen Verdachtsmeldungen stammte von klassischen Finanzakteuren wie Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Zahlungsdienstleistern. Diesen kommt eine zentrale Rolle beim Überwachen und Aufdecken von Risiken im Kryptobereich zu.

Weitreichende Änderungen für die Arbeit der FIU durch das neue EU AML-Paket

Mit dem Anti-Money-Laundering-Paket (AML) der EU werden sich wesentliche Änderungen auch für die Arbeit der FIUs ergeben. So wird EU-weit ein einheitliches Regelwerk zum Bekämpfen von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschaffen, in deren Mittelpunkt die neue Aufsichtsbehörde AMLA (Anti Money Laundering Authority) in Frankfurt steht. Neben ihrer Überwachungstätigkeit koordiniert sie den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und FIUs und fungiert somit als zentrales Bindeglied auf europäischer Ebene. Die FIUs erhalten erweiterte Befugnisse, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser analysieren zu können. Dazu gehören der erweiterte Zugang zu verschiedenen Datenquellen, wie zum Beispiel Finanz-, Verwaltungs- und Strafverfolgungsinformationen  sowie Daten zu Geldtransfers und Kryptowertetransfers. Weiterhin können FIUs bei Bestehen eines erheblichen Geldwäscherisikos Verpflichtete anweisen, Transaktionen oder Aktivitäten, die über Bank-, Zahlungs- oder Kryptokonten abgewickelt werden, für einen bestimmten Zeitraum zu überwachen und über die Ergebnisse zu berichten.

Mit Blick auf die sich stetig und dynamisch entwickelnden Typologien von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie der Internationalisierung von Finanzströmen gewinnt auch die sektorübergreifende Prävention zunehmend an Bedeutung. Der FIU-Jahresbericht 2024 verdeutlicht, dass insbesondere digitale Vermögenswerte wie Kryptowerte immer häufiger als Vehikel für Geldwäsche genutzt werden und dabei verschiedene Sektoren, von klassischen Banken über Kryptodienstleister bis hin zu neuen Verpflichteten, betroffen sind. Es ist daher unerlässlich, sich frühzeitig mit den Anforderungen des AML-Pakets und daraus resultierenden Umsetzungsbedarfen auseinanderzusetzen. Die Expertinnen und Experten von KPMG stehen Ihnen gerne zur Verfügung.