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Die Herausforderung

Bereits seit Inkrafttreten des infolge der 4. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeiteten Geldwäschegesetzes (GwG) im Jahre 2017 stehen vor allem Güterhändlern diverse Pflichten ins Haus. Obschon für Güterhändler auch Erleichterungen vorgesehen sind, wenn sie keine Bartransaktionen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen, werden Unternehmen nicht von einer sorgfältigen Prüfung entbunden, inwieweit sie einzelnen Aspekten des GwG unterliegen. Denn Güterhändler sind grundsätzlich Verpflichtete im Sinne des GwG. Zudem sind Ausnahmevorschriften zu beachten. 

In das Zentrum der Geldwäscheprävention rückt ein risikobasierter Ansatz. Verpflichtete haben ein wirksames geldwäschespezifisches Risikomanagement zu implementieren, das eine (ggf. gruppenweite) Risikoanalyse und interne Sicherungsmaßnahmen umfasst. Die Risikoanalyse ist zu dokumentieren, regelmäßig zu aktualisieren und den Aufsichtsbehörden bereitzustellen. Sie bildet das Fundament für interne Sicherungsmaßnahmen, deren Funktionsfähigkeit zu überwachen ist und die bei Bedarf zu aktualisieren sind. Gegenstand der internen Sicherungsmaßnahmen sind unter anderem Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zum Umgang mit Risiken, zur Erfüllung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden (also KYC-Prozesse), ein internes Hinweisgebersystem, die Erfüllung von Verdachtsmeldepflichten, Schulungen und Zuverlässigkeitsprüfungen der Mitarbeiter sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten für die Gruppe. Die auf der Risikoanalyse basierenden Sicherungsmaßnahmen haben zudem gruppenweit einheitlich zu sein.

Umfangreich sind auch die Informationen, die die Verpflichteten künftig intern einholen und dokumentieren müssen. Hier geht es unter anderem um Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses der wirtschaftlich Berechtigten. Hinsichtlich derartiger Angaben wird verlangt, dass sie stets aktuell zu halten und dem Transparenzregister zu melden sind – ein beträchtlicher Aufwand.

Die Nichteinhaltung der Pflichten wird für Güterhändler drastische Sanktionen nach sich ziehen: Vorgesehen sind Geldbußen bis zu einer Million Euro oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils, der aus dem Verstoß gezogen wurde. Zudem droht die öffentliche Bekanntgabe des Verstoßes und des dafür Verantwortlichen – eine unter Umständen sehr reputations- und geschäftsschädigende Strafe.

Seit dem 1. Januar 2020 sind auf Basis der 5. EU-Geldwäscherichtlinie die Anforderungen an das geldwäschebezogene Risikomanagement insbesondere auch für Güterhändler und Immobilienmakler erneut gestiegen.

Eng verwandt mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind die Herausforderungen in Bezug auf Sanktionen und Embargos. Die jüngsten Reaktionen auf aktuelle Konflikte zeigen, dass dieses Thema hochaktuell ist. Genau wie die weltpolitische Lage unterliegen auch Sanktionen und Embargos einem ständigen Wandel. Dies führt für Unternehmen mit internationalem Einkaufs- und/oder Absatzmarkt zu zahlreichen Herausforderungen. Die damit verbundenen Rechtsrisiken aufgrund falscher Anwendung, insbesondere in der EU und in oder mit Bezug zu den USA, müssen daher in einem funktionierenden Governance-System bewertet, beobachtet und gesteuert werden.

Unsere Leistungen

Wenn es um die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht, unterstützen wir bei der Risikoanalyse, der Identifizierung von Geschäftspartnern, Einrichtung und Verbesserung interner Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten und helfen, Verstöße aufzudecken und aufzuarbeiten. 

Hinsichtlich Sanktionen und Embargos unterstützen wir Sie bei der Konzeption und Implementierung präventiver Prozesse und Maßnahmen in Ihr Governance-System. Darüber hinaus helfen wir bei der Aufdeckung und Aufklärung von Sanktions- und Embargoverstößen, infolgedessen wir Verantwortlichkeiten feststellen und Handlungsmaßnahmen ableiten. 

Grundlegende Analysen

  • Initiale Risikoanalyse und Unterstützung bei der Aktualisierung
  • Soll-Ist-Vergleich des geldwäschespezifischen Risikomanagements
  • Empfehlungen zu Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen

Unterstützung bei Konzeption und Einrichtung von Prozessen und Maßnahmen

  • Zielbildentwicklung eines wirksamen geldwäschespezifischen Risikomanagements
  • Unterstützung bei Konzeption und Umsetzung von Risikomanagement, Group-Compliance-Maßnahmen, Hinweisgebersystemen sowie Prozessen zur fristgerechten Erfüllung von Verdachtsmeldungen und Auskunftsverlangen
  • Unterstützung bei Konzeption von Überwachungsmechanismen für Hoch-Risiko-Geschäftsbeziehungen oder -Transaktionen mit Drittstaatenbezug
  • Beratung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Prävention, Aufdeckung und Aufklärung
  • Erarbeitung eines Prozesses zur Meldung an das Transparenzregister
  • Schulungen, Arbeitshilfen und Trainings
  • Prüfung des geldwäschebezogenen Risikomanagements
  • Zielbildentwicklung und Umsetzungsberatung hinsichtlich der ständigen Anwendung aller geltenden Embargo- und Sanktionslisten in den operativen Prozessen des Governance-Systems

 

Identifizierung der Geschäftspartner (Know-Your-Customer-Prüfung)

  • Abfrage öffentlich zugänglicher Register
  • Abgleich mit Embargo- und Terrorlisten
  • Klärung des Status als politisch exponierte Person (PEP)
  • Identifizierung und Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten

Hierzu nutzen wir u. a. die effizienten Software-Tools K3PID und Astrus, die stets weltweit aktuelle Daten einholen und auswerten.

 

Aufdeckung und Aufklärung von Verdachtsfällen

  • Überprüfung wesentlicher Dokumente
  • Interviews und forensische Datenanalyse
  • Hintergrundrecherchen zur Identifikation problematischer Verflechtungen
  • Zahlungsstromanalysen
  • Auf Wunsch Kommunikation und Abstimmung mit relevanten Gremien, Behörden und juristischen Beratern
  • Empfehlungen für die Einrichtung eines Hinweisgebersystems
  • „Look-Back-Analysen“ in Bezug auf Kundenlisten, Lieferanten, Geschäftspartner und andere Dritte
  • Beurteilung potenzieller Übereinstimmungen mit diversen Sanktionslisten
  • Bei komplexen Strukturen: Erstellung einer Enhanced Due Diligence (EDD) zur Skizzierung geschäftlicher Beziehungen und Eigentumsstrukturen

 

KPMG Forensic verfügt über umfassende Erfahrung bei der Prävention, Aufdeckung, Aufklärung und Bekämpfung von Geldwäsche in Unternehmen und Behörden. Wir arbeiten interdisziplinär und stützen uns auf das globale Netzwerk von 2.500 Compliance- und Forensic-Experten. So profitieren Sie weltweit von unserem profunden Verständnis für Märkte, Branchen und Unternehmen. Sprechen Sie uns an.

 

Wir sind rund um die Uhr für Sie da: 

KPMG Forensic Notruf-Hotline: 0800 SOS KPMG (0800 767 5764)

E-Mail: de-sos@kpmg.com