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Im September 2022 sorgte der Jahresbericht der Financial Action Taskforce (FIU) für Aufsehen. Dem zufolge wurden für das Jahr 2021 über 298.000 Fälle potenzieller Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gemeldet –  und damit mehr als doppelt so viele wie noch im Vorjahr.

Wer sich den FIU-Bericht näher ansieht, findet heraus: Meldungen zu potenzieller Terrorismusfinanzierung und sonstiger staatsschutzrelevanter Kriminalität machten mit 3.183 Fällen nur etwas mehr als ein Prozent der insgesamt gemeldeten Fälle aus. Anders als viele geldwäschebezogene Meldungen werden diese Fälle jedoch aufgrund ihres Risikoprofils stets und unmittelbar in die sogenannte vertiefte Analyse überführt. Unter Anwendung des risikobasierten Ansatzes haben diese Fälle per se eine erhöhte Relevanz, der durch eine kurzfristige Bearbeitung und die Einleitung von Maßnahmen Ausdruck verliehen wird.

Terrorismusfinanzierung: Bedrohung der inneren Sicherheit und der Integrität des Wirtschaftssystems

Hierfür gibt es gute Gründe: „Die allgemeine Gefährdungslage durch terroristische Organisationen in Deutschland ist nach wie vor hoch. Terroristische Gruppen, extremistische Netzwerke sowie mit diesen sympathisierende Einzelpersonen sind in Deutschland aktiv.“ Zu diesem Schluss kommt die im Jahr 2020 veröffentlichte sektorale Risikoanalyse des Bundesinnenministeriums.

Hiernach gehen terroristische Aktivitäten in Deutschland sowohl von extremistischen Gruppierungen als auch von allein agierenden terroristischen Einzeltätern aus.

Diese Akteure stellen eine Bedrohung für die innere Sicherheit in Deutschland sowie eine Gefährdung der Integrität des Finanzplatzes Deutschland und der Reputation der hier agierenden Unternehmen dar. Die Bundesregierung räumte der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und dessen Finanzierung folgerichtig bereits im 2019 veröffentlichten Bericht über die erste nationale Risikoanalyse „höchste Priorität“ ein.

Nutzung und Missbrauch von NGOs für terroristische Aktivitäten

Terroristische Organisationen beziehen ihre finanziellen Mittel sowohl aus illegalen als auch legalen Quellen. Bedrohungspotenzial kann in diesem Zusammenhang für Non-Profit- oder Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bestehen. Diese Organisationen, zum Beispiel eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs oder gemeinnützige Aktien- und Unternehmergesellschaften, können von Kriminellen sowohl zu Zwecken der Terrorismusfinanzierung missbraucht oder aber dafür gezielt gegründet und eingesetzt werden:

  • NGOs können beispielsweise von extremistisch eingestellten Personen unterwandert werden, die Gelder veruntreuen und diese gezielt terroristischen Organisationen zur Verfügung stellen.
  • NGOs können unwissentlich Terrorismus finanzieren, indem Gelder an unerkannt terroristische Organisationen gezahlt werden, in dem Bestreben Hilfsprojekte in Gebieten durchführen zu können, die von diesen Organisationen kontrolliert werden.
  • NGOs können zudem gezielt gegründet und dann genutzt werden, um Mittel für terroristische Organisationen zu akquirieren und die Aktivitäten dieser Organisationen zu verschleiern.
  • Darüber hinaus können NGOs gezielt eingesetzt werden, um Geld- und Sachspenden einzusammeln und Veranstaltungen durchzuführen, die der Verfolgung terroristischer Ziele dienen. Der Umstand, dass diese Organisationen rechtlich als gemeinnützig eingestuft sind, erhöht das in sie gesetzte Vertrauen.

Die Verschleierung der wahren Absichten solcher „gemeinnützigen“ Organisationen, die in Wahrheit terroristischen Zwecken dienen, ermöglichte es Kriminellen in der Vergangenheit, unter dem Deckmantel von Hilfskonvois in Kriegs- und Krisengebiete auszureisen. Die sektorale Risikoanalyse des Bundesinnenministeriums führt diesbezüglich auf, dass „ein humanitäres Projekt im Zielgebiet einer terroristischen Organisation die Reise eines Geldkuriers mit den mitgeführten Finanzmitteln oder so genannte Hilfskonvois für den Transport von Sachgütern legitimieren kann.“

Für Unternehmen, die beispielsweise im Rahmen ihrer ESG-Aktivitäten mit NGOs zusammenarbeiten, besteht aus den vorstehend beschriebenen Gründen das Risiko, dass bereitgestellte Mittel in falsche Hände geraten. Das birgt nicht nur das Risiko der Terrorismusfinanzierung. Es können sich zudem Implikationen in Bezug auf Sanktionen und Embargos ergeben, wenn Gelder oder Sachmittel an sanktionierte Personen oder Organisationen fließen.

Gesetzliche Vorgaben zur Prävention von Terrorismusfinanzierung

Zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung setzt der deutsche Gesetzgeber auf Maßnahmen zur Prävention sowie auf strafrechtliche Ahndung und Verfolgung.

Die Maßnahmen zur Prävention von Terrorismusfinanzierung gehen Hand in Hand mit den verpflichtenden Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung. Je nach Verpflichtetenstatus sind unterschiedliche Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Meldung identifizierter Verdachtsfälle. Um Vorgaben des GwG nachkommen zu können, sind Verantwortlichkeiten festzulegen und Mitarbeitende zu schulen sowie entsprechende Prozesse zur Identifizierung und Meldung von Verdachtsfällen einzurichten.

Geschäftspartner, aber eben auch Empfänger von Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen, sollten fortlaufend auf Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hin untersucht und evaluiert werden. Diese Aspekte sind im Rahmen der für GwG-Verpflichtete vorgeschriebenen Risikoanalyse zu berücksichtigen.

Unabhängig von den Verpflichtungen aus dem GwG sind Unternehmen zusätzlich zur Einhaltung von Finanzsanktionen und Embargomaßnahmen verpflichtet. Dieser Aspekt ist für die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung von großer Bedeutung, da viele Terrororganisationen und ihnen zugerechnete Personen mit Sanktions- und Embargomaßnahmen belegt sind, um ihre Finanzierung zu erschweren. Unternehmen sollten ihre diesbezüglichen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen daher regelmäßig und bestenfalls fortlaufend überwachen.

Unsere Leistung

Der Bereich Forensic von KPMG unterstützt Sie dabei, Ihren Verpflichtungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nachzukommen. Dazu gehören die Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse, die Einrichtung wirksamer Prozesse und Maßnahmen sowie die Durchführung interner Untersuchungen.

Zudem bieten wir Ihnen eine forensische Datenanalyse ihrer Transaktionen und Geschäftsbeziehungen an, um auf diesem Wege Auffälligkeiten und potenzielle Sanktions- und Embargoverstöße zu identifizieren.

Sollten Sie bereits mit NGOs zusammenarbeiten oder eine solche Zusammenarbeit planen, unterstützen wir Sie im Rahmen einer umfassenden Open-Source-Recherche und durchleuchten Ihre bestehenden und geplanten Geschäftsbeziehungen, um die hiermit verbundenen Risiken der Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche zu identifizieren.