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EU-Kommission legt Vorschlag für EU-Haushalt 2028 bis 2034 vor

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für den EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 vorgelegt.

Vor dem Hintergrund zunehmender Herausforderungen Europas in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Wettbewerbsfähigkeit, Migration, Energie und Klimaresilienz hat die Kommission eine grundlegende Neugestaltung des EU-Haushalts vorgeschlagen. Damit werde die Fähigkeit der EU, zentrale politische Maßnahmen umzusetzen, neue und sich abzeichnende Prioritäten anzugehen und weiterhin Menschen, Unternehmen, EU-Mitgliedstaaten, Regionen, Partner und vor allem die gemeinsame Zukunft der EU zu unterstützen, erheblich verbessert.

Der Vorschlag enthalte auch „ausgewogene neue Eigenmittel, die angemessene Einnahmen“ für die Prioritäten der EU bringen und gleichzeitig den Druck auf die nationalen öffentlichen Finanzen minimieren sollen. Folgende fünf neue Eigenmittel schlägt die EU-Kommission vor:

  • Corporate Resource for Europe (CORE) in Höhe eines jährlichen Pauschalbeitrags von in der EU tätigen und verkaufenden Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, mit einem Nettojahresumsatz von mindestens 100 Mio. EUR. Erwartet werden durchschnittlich rund 6,8 Mrd. EUR pro Jahr. Bestimmte Einrichtungen sollen jedoch vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, welche aufgrund ihres besonderen Zwecks und Status im Allgemeinen kein Gewerbe zu Erwerbszwecken ausüben (einschließlich bestimmter staatlicher Einrichtungen, internationaler Organisationen und gemeinnütziger Organisationen). Die Beitragshöhe würde nach einem "bracket system" festgelegt, wobei höhere Nettoumsätze zu höheren Beiträgen führen:

    Nettoumsatz von mindestens 100 Mio. Euro und weniger als 250 Mio. Euro: Jahresbeitrag i.H.v. 100.000 Euro;
    Nettoumsatz von mindestens 250 Mio. Euro und weniger als 500 Mio.  Euro: Jahresbeitrag i.H.v. 250.000 Euro;
    Nettoumsatz von mindestens 500 Mio.  Euro und weniger als 750 Mio.  Euro: Jahresbeitrag i.H.v. 500.000 Euro;
    Nettoumsatz von mindestens 750 Mio. Euro: Jahresbeitrag i.H.v. 750.000 Euro.
  • EU-Emissionshandelssystem (ETS): eine gezielte Anpassung der Einnahmen aus dem ETS1 fließt in den EU-Haushalt. Erwartet werden durchschnittlich rund 9,6 Mrd. EUR pro Jahr.
  • CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM): eine gezielte Anpassung der Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem fließt an den EU-Haushalt. Erwartet werden durchschnittlich rund 1,4 Mrd. EUR pro Jahr.
  • Eigenmittel auf der Grundlage nicht eingesammelten Elektroschrotts durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf das Gewicht nicht eingesammelten Elektroschrotts (2 Euro/kg); Voraussichtlich durchschnittlich rund 15 Mrd. EUR jährlich.
  • Eigenmittel aus einer Tabaksteuer auf der Grundlage eines Satzes auf den mitgliedstaatsspezifischen Mindestverbrauchsteuersatz für Tabakerzeugnisse. Erwartet werden durchschnittlich rund 11,2 Mrd. EUR pro Jahr.

Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission vor, die vereinfachten Mehrwertsteuer-Eigenmittel, die Eigenmittel auf der Grundlage von nicht recycelten Kunststoffverpackungsabfällen und die BIP-Eigenmittel beizubehalten, wobei jedoch einige Änderungen vorgenommen werden sollen (d. h. die Begrenzung der MwSt-Bemessungsgrundlage und die pauschalen Kürzungen für die Eigenmittel für nicht recycelte Kunststoffverpackungsabfälle und die BNE-Eigenmittel sollen aufgehoben werden).

Der Vorschlag werde vor der endgültigen Annahme mit dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU ausgehandelt. Die Mitgliedstaaten müssen dem Vorschlag einstimmig zustimmen.

Fundstelle: Pressemitteilung EU-Kommission v. 16.07.2025 und Kommissions-Entwurf EU-Haushalt

News-Kategorie: EU-Recht