BMF: Datenaustausch private Krankenversicherung - BZSt - Arbeitgeber ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 startet der umfassende elektronische Datenaustausch zwischen den inländischen Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung („Versicherungsunternehmen“), dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und den Arbeitgebern (grundlegend eingeführt durch JStG 2020). Das BMF nimmt dazu mit Schreiben vom 3. Juni 2025 ausführlich Stellung.
Die rechtlichen Grundlagen für den Datenaustausch finden sich insbesondere in § 39 Absatz 4 Nummer 4 und Absatz 4a EStG. Von Bedeutung sind im Zusammenhang mit den Beiträgen für eine private Kranken- und Pflegeversicherung auch § 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a, § 39b Absatz 2 Satz 5 Nummer 3 Buchstabe d, § 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, § 41c Absatz 1 Satz 2 sowie § 46 Absatz 2 Nummer 3 EStG.
Ziel des Datenaustauschs ist, den bürokratischen Aufwand bei der steuerlichen Behandlung der Beiträge für eine private Krankenversicherung und eine private Pflege-Pflichtversicherung zu reduzieren.
Inhalt des BMF-Schreibens:
Allgemeines
Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG)
Datenübermittlung durch die Versicherungsunternehmen (§ 39 Absatz 4a EStG)
Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das BZSt
Bereitstellung der ELStAM für den Arbeitgeber
Bereitstellung der geänderten ELStAM nach Korrektur oder Stornierung einer Datenübermittlung
Berücksichtigung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber
Entscheidung des Arbeitgebers über Steuerfreiheit seiner Arbeitgeberzuschüsse bei ausländischer Versicherung des Arbeitnehmers
Unterbliebene Datenübermittlung
Freibetrag bei Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträgern ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a EStG)
Pflichtveranlagungen (§ 46 Absatz 2 EStG)
Berechnung der Lohnsteuer
Datensatzbeschreibungen
Ersatzverfahren
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 03.06.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 06.06.2025
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