Terroristische Organisationen beziehen ihre finanziellen Mittel sowohl aus illegalen als auch legalen Quellen. Bedrohungspotenzial kann in diesem Zusammenhang für Non-Profit- oder Nichtregierungsorganisationen (NPOs / NGOs) bestehen. Diese Organisationen, etwa eingetragene Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs, können von Kriminellen sowohl zu Zwecken der Terrorismusfinanzierung missbraucht oder aber gezielt dafür gegründet und eingesetzt werden:
- NGOs können von extremistisch eingestellten Personen unterwandert werden, die Gelder veruntreuen und diese gezielt terroristischen Organisationen zur Verfügung stellen.
- NGOs können unwissentlich Terrorismus finanzieren, indem sie Gelder an unerkannt terroristische Organisationen zahlen, in dem Bestreben, Hilfsprojekte in Gebieten zu unterstützen, die von diesen Organisationen kontrolliert werden.
- NGOs können zudem gezielt gegründet und genutzt werden, um Mittel für terroristische Organisationen zu akquirieren und die Aktivitäten dieser Organisationen zu verschleiern.
- Darüber hinaus können NGOs gezielt eingesetzt werden, um Geld- und Sachspenden einzusammeln und Veranstaltungen durchzuführen, die dem Verfolgen terroristischer Ziele dienen. Der Umstand, dass diese Organisationen rechtlich als gemeinnützig eingestuft sind, erhöht das in sie gesetzte Vertrauen.
Das Verschleiern der wahren Absichten solcher „gemeinnützigen“ Organisationen, die in Wahrheit terroristischen Zwecken dienen, ermöglichte es Kriminellen in der Vergangenheit beispielsweise, unter dem Deckmantel von Hilfskonvois in Kriegs- und Krisengebiete einzureisen. Die sektorale Risikoanalyse des Bundesinnenministeriums führt diesbezüglich auf, dass „ein humanitäres Projekt im Zielgebiet einer terroristischen Organisation die Reise eines Geldkuriers mit den mitgeführten Finanzmitteln oder sogenannte Hilfskonvois für den Transport von Sachgütern legitimieren kann“.
Das Risiko einer NGO, unwissentlich für Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, hängt stark von verschiedenen Faktoren ab. Innerhalb des großen NGO-Sektors konzentriert sich die Anfälligkeit vor allem auf Organisationen mit bestimmten Arten von Aktivitäten in spezifischen Umgebungen. So sind etwa NGOs, die finanzielle Unterstützung oder direkte humanitäre Hilfe insbesondere in Gebieten mit einer hohen Aktivität terroristischer Gruppen leisten, deutlich anfälliger als solche, die in erster Linie Lobby- und Kampagnenarbeit betreiben. Werden jedoch Fälle öffentlich bekannt, in denen beispielsweise Spendengelder zur Terrorfinanzierung zweckentfremdet wurden, geht der Schaden weit über die hierin involvierte NGO hinaus.
Für Unternehmen, die beispielsweise im Rahmen ihrer ESG-Aktivitäten mit NGOs zusammenarbeiten, besteht aus den vorstehend beschriebenen Gründen das Risiko, dass bereitgestellte Mittel in falsche Hände geraten. Das birgt nicht nur das Risiko der Terrorismusfinanzierung. Es können sich zudem Implikationen in Bezug auf Sanktionen und Embargos ergeben, wenn Gelder oder Sachmittel an sanktionierte Personen oder Organisationen fließen.