BMF: Merkblatt zur Transaktionsmatrix § 90 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 AO
Das BMF hat ein Merkblatt zur neuen Transaktionsmatrix veröffentlicht.
Die Transaktionsmatrix wurde Ende Oktober 2024 mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz als neuer Bestandteil der Verrechnungspreisdokumentation eingeführt (§ 90 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 AO). Die Transaktionsmatrix ist eine strukturierte, tabellarische Übersicht, die relevante Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen des Steuerpflichtigen mit nahestehenden Personen und Betriebsstätten enthält. Sie soll insbesondere die risikoorientierte Fall- und Prüffeldauswahl im Rahmen von Außenprüfungen unterstützen.
Im Merkblatt werden die einzelnen Bestandteile der Transaktionsmatrix näher erläutert sowie zwei Muster für die Transaktionsmatrix als Anlage beigefügt.
Das BMF nimmt außerdem Stellung zur zeitlichen Anwendung. Die Neuregelungen gelten ab dem 1.1.2025 (Artikel 97, § 37 EGAO). Besonders hinzuweisen ist darauf, dass die Finanzverwaltung die Anwendungsregelung so auslegt, dass die Transaktionsmatrix auch für Vorjahre erstellt werden muss, wenn eine Prüfungsanordnung, die ab dem 1.1.2025 ergeht, auch Prüfungszeiträume vor 2025 umfasst, was aktuell noch der Regelfall sein dürfte. In diesem Fall sind ab dem 1.1.2025 ohne gesondertes Verlangen innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorzulegen:
a) die Stammdokumentation bei Überschreiten der Größenklassen,
b) Aufzeichnungen über außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sowie
c) die Transaktionsmatrix.
Fundstelle: BMF Merkblatt v. 02.04.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 03.04.2025
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