BMF: Hinweise zur Anwendung des CbCR bei transparenten Einheiten und zum CbCR-Safe Harbour nach dem Mindeststeuergesetz
Das BMF hat Grundsätze für den Ausweis der Angaben einer steuerlich transparenten Personengesellschaft im länderbezogenen Bericht gemäß § 138a AO (Country by Country Reporting – CbCR) und für den CbCR-Safe Harbour nach § 84 MinStG veröffentlicht.
Das BMF-Schreiben umfasst Ausführungen zu
A. Allgemeines, u.a.
a. zum Ausweis der Angaben (z. B. Jahresergebnis vor Steuern, Eigenkapital, Anzahl der Arbeitnehmer, etc.) einer steuerlich transparenten Personengesellschaft in- oder ausländischer Rechtsform im länderbezogenen Bericht
b. Definitionen (u.a. transparente Gesellschaft, Konzernunternehmen)
c. Sachverhalte zwischen Stammhaus und Betriebsstätte.
B. Besonderheiten einzelner Personengesellschaftsstrukturen
a. Inländische Personengesellschaft (mit vermögensverwaltender Tätigkeit)
b. Inländische Personengesellschaft (mit gewerblichen Einkünften) und im Inland ansässige Gesellschafter
c. Inländische Personengesellschaft (mit gewerblichen Einkünften) und im Ausland ansässige Gesellschafter
d. Ausländische Personengesellschaften.
Das Schreiben ist auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 03.04.2025
News-Kategorie: Finanzverwaltung
Veröffentlichungsdatum: 08.04.2025
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