Um die Verwirklichung einer nachhaltigen und dekarbonisierten Wirtschaft entsprechend den Zielvorgaben des EU Green Deals bis zum Jahr 2050 messbar und transparent zu machen, werden zukünftig ausführliche Nachhaltigkeitsinformationen benötigt, die Unternehmen im Rahmen ihrer nicht finanziellen Berichterstattung veröffentlichen müssen.
Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Directive (CSRD) am 5. Januar 2023 müssen Unternehmen die Anforderungen der EU-Richtlinie umsetzen sowie entsprechende Maßnahmen und Prozesse zur nicht finanziellen Berichterstattung etablieren. Hierbei gelten folgende Zeiträume
- Ab dem Geschäftsjahr 2025 über das vergangene Berichtsjahr 2024 für Unternehmen die bereits nach Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig sind
- Ab dem Geschäftsjahr 2026 für große Unternehmen über das vergangene Berichtsjahr 2025, die zwei der drei folgenden Anwendungskriterien erfüllen:
- Zahl der Beschäftigten > 250
- Bilanzsumme > 20 Mio. Euro
- Nettoumsatzerlöse > EUR 40 Mio. Euro
- Ab dem Geschäftsjahr 2027 für alle kapitalmarktorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs) über das vergangene Berichtsjahr 2026
Die Anforderungen der CSRD folgen dabei dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, die Nachhaltigkeitsaspekte aus zwei Perspektiven bewertet („Impact Materiality“ und „Financial Materiality“). Die Inside-Out-Perspektive, sogenannte „Impact Materiality“, befasst sich mit den Emissionen und Auswirkungen, die vom Unternehmen auf Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen ausgehen. Die Outside-In-Perspektive sogenannte „Financial Materiality“ befasst sich dagegen mit den Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen, die von außen auf das Geschäftsmodell und die Unternehmensführung einwirken. Unternehmen müssen diese Perspektiven in der nicht finanziellen Berichterstattung anhand umfassender Datengrundlagen und Informationen aufarbeiten und darlegen.
Neben allgemeinen Anforderungen zur Offenlegung lassen sich die inhaltlich betroffenen Themengebiete der Berichterstattung in Environment, Social und Governance untergliedern. Hier wird der Fokus zum Beispiel auf die Auswirkung der wirtschaftlichen Aktivität auf die Biodiversität, den Umgang mit Arbeitnehmenden entlang der Wertschöpfungskette oder die Transparenz von Zahlungen und Lobby-Aktivitäten gesetzt.
Unsere Unterstützung für Sie:
Die Anforderungen der CSRD an die Offenlegung der Kennzahlen Ihrer Wertschöpfungskette sind vielfältig und komplex. Sie fordern eine detaillierte Aufnahme von Daten, die bisher nicht Gegenstand von Reportingpflichten waren.
Im Rahmen der nicht finanziellen Berichterstattung müssen Unternehmen daher auch gewährleisten, dass interne Kontrollprozesse mögliche Prozessschwächen, Integritätsrisiken oder Hinweise auf Fehlverhalten in den erhobenen Daten identifizieren. Verstöße gegen die CSRD können Bußgelder, Reputationsschäden, Rechtstreitigkeiten und einen Vertrauensverlust bei Geschäftspartnerschaften, Anleger:innen sowie Mitarbeitenden bedeuten.
Wir unterstützen Sie dabei, Risiken zu erkennen und effiziente Prozesse und Kontrollen zu etablieren, die Ihnen helfen, Manipulationsmöglichkeiten zu verringern sowie wirksame Mechanismen zur Identifizierung und Mitigierung von Fraudrisiken zu implementieren.
Ergeben sich innerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen bereits Hinweise auf Fehlverhalten in Form von Korruption, Verstößen gegen Umweltschutzvorschriften oder der Datenmanipulation von Nachhaltigkeits- oder DEI-Daten¹, unterstützen wir Sie bei der Aufklärung von Verdachtsfällen im Zusammenhang mit den erhobenen und offenzulegenden Nachhaltigkeitsinformationen - durch unsere ESG Fraud Investigations.
Unsere Leistungen für Sie umfassen unter anderem:
- Screening von Geschäftspartnern zu Umweltbelangen und sozialen Aspekten sowie Integrität und Governance
- Unterstützung bei der inhaltlichen Gestaltung von (Third Party) Codes of Conduct im Zusammenhang mit ESG-Fraud
- Durchführung von Lieferantenaudits mit Fokus auf Arbeitsbedingungen, Menschenrechtsverletzungen, Diversität, Gleichberechtigung, Inklusion
- Durchführung von ESG Fraud Risk Assessments inkl. Gap-Analyse zur Identifizierung von ESG-Risiken und Kontrollschwächen, zum Beispiel Reifegrad Third Party Management, ESG-Unternehmenskultur, Umsetzung ESG-Regulatorik
- Unterstützung bei der Einrichtung von Hinweisgebersystemen und Beschwerdeverfahren gemäß LkSG
- Unterstützung bei der Umsetzung und Implementierung von Prozessen und Richtlinien zur Förderung einer ESG-Unternehmenskultur, Korruptions- und Bestechungsbekämpfung inkl. Maßnahmen zum Schutz von hinweisgebenden Personen, Umgang mit Lobby-Aktivitäten sowie Offenlegung von Zahlungspraktiken gemäß ESRS G1
- Implementierung geeigneter Präventions- und Detektionsmaßnahmen und Durchführung von Sensibilisierungsschulungen zu Korruption- und Bestechungsrisiken sowie zugehörigen Meldekanälen
- Bereitstellung von Software-Lösungen zur Überwachung und Management von Third-Party-Risiken
¹Diversity, Equity and Inclusion
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Christoph Kampmeyer
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