Wer unterliegt der US‑Nachlasssteuer?
Die US‑Nachlassbesteuerung unterscheidet zwischen US‑domizilierten Personen bzw. US‑Staatsangehörigen und Nicht‑US‑Personen, den sogenannten «Nonresident Aliens» (NRAs). Für Zwecke der Transferbesteuerung richtet sich der steuerliche Wohnsitz («domicile») nach der langfristigen Absicht, sich in den Vereinigten Staaten niederzulassen, und nicht nach dem Einwanderungsstatus oder dem sogenannten Substantial‑Presence‑Test. Die meisten in der Schweiz ansässigen vermögenden Privatpersonen ohne dauerhafte Verbindung zu den USA gelten daher als nicht ansässig.
Um die steuerliche Betroffenheit zu verstehen, ist es wichtig, zwischen Nachlasssteuer und Erbschaftssteuer zu unterscheiden – Begriffe, die häufig synonym verwendet werden, konzeptionell jedoch unterschiedlich sind:
Die US‑Nachlasssteuer wird auf Ebene des Nachlasses erhoben. Sie basiert auf dem Wert der in den USA belegenen Vermögenswerte («US‑Situs Assets») zum Zeitpunkt des Todes, bevor diese an die Erben übertragen werden. Steuerpflichtig ist der Nachlass selbst, nicht die begünstigte Person.
Die Erbschaftssteuer hingegen wird beim Empfänger der Erbschaft erhoben und hängt in der Regel vom Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen ab. Auf Bundesebene kennt die USA keine Erbschaftssteuer, auch wenn einzelne Bundesstaaten solche Abgaben erheben können.
Vor diesem Hintergrund konzentriert sich dieser Beitrag auf die potenzielle US‑Nachlasssteuerpflicht für NRAs.