Mitarbeiterbeteiligungen sind zu einem zentralen Bestandteil moderner Vergütungsmodelle in der Schweiz geworden. Sie unterstützen Unternehmen dabei, Talente zu gewinnen, zu binden und langfristige Wertschaffung zu fördern. Gleichzeitig sind die schweizerischen Steuerregelungen für Beteiligungspläne, RSUs, Mitarbeiteroptionen und phantom equity komplex und werden häufig missverstanden.

Dieser Leitfaden bietet einen umfassenden Überblick über die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz. Er zeigt auf, wie verschiedene Instrumente klassifiziert und besteuert werden, wie deren Bewertung erfolgt, wie grenzüberschreitende Sachverhalte behandelt werden und welche Reporting‑ und Compliance‑Pflichten für Arbeitgeber gelten.

Unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber einen Beteiligungsplan gestalten oder als Mitarbeitende eine Zuteilung erhalten: Ein fundiertes Verständnis dieser Regeln ist entscheidend, um unerwartete Steuerbelastungen, Sanktionen oder grenzüberschreitende Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Vickram Paliwal

Director, Tax

KPMG Switzerland

Adam Mitchell
Adam Mitchell

Expert, Global Mobility Services

KPMG Switzerland

Warum Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz wichtig sind

Mitarbeiterbeteiligungen haben sich in der Schweiz zu einem zentralen Element moderner Vergütung entwickelt. Unternehmen setzen zunehmend auf Aktien, Restricted Stock Units (RSUs), Mitarbeiteroptionen und andere aktienbasierte Instrumente, um eine Kultur der Eigenverantwortung zu fördern, langfristige Leistung zu honorieren und im internationalen Wettbewerb um Fachkräfte attraktiv zu bleiben.

Global haben sich Beteiligungsprogramme von einfachen Optionsplänen zu einer vielfältigen Palette von Instrumenten weiterentwickelt, die auf Governance‑Standards, regulatorische Anforderungen und die Erwartungen der Mitarbeitenden zugeschnitten sind. Schweizer Unternehmen folgen diesem Trend, müssen dabei jedoch spezifische steuerliche Vorgaben, internationale Mobilität sowie Berichterstattungspflichten berücksichtigen. Daher müssen Vergütungsstrategie, Steuerplanung und Compliance eng aufeinander abgestimmt sein.

      Gängige Beteiligungsinstrumente in der Schweiz

      Schweizer Unternehmen setzen eine breite Palette an Beteiligungsinstrumenten ein, die jeweils unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben:

      • Mitarbeiteraktien: Direkte Beteiligung am Unternehmen, häufig mit Ausübungsbedingungen oder Sperrfristen verbunden.

      • Mitarbeiteroptionen: Börsenkotiert oder nicht kotiert; berechtigen zum Erwerb von Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis.

      • Restricted Stock Units: Weit verbreitet aufgrund ihrer Einfachheit und ihres hohen Bindungswerts.

      • Phantom Equity (barabgegolten): Bildet die Aktienentwicklung ab, ohne tatsächliche Aktien auszugeben.

      • Stock Appreciation Rights (SARs): Gewähren einen Anspruch auf den Wertzuwachs der Aktie.

      Die Ausgestaltung jedes Instruments – insbesondere Ausübungsbedingungen, Leistungsziele und Sperrfristen – spielt eine zentrale Rolle bei der Festlegung des Besteuerungszeitpunkts und der Bewertung.

          Echte vs. barabgegoltene Mitarbeiterbeteiligungen:
          Warum die Klassifizierung entscheidend ist

          Das schweizerische Steuerrecht unterscheidet zwischen zwei grundlegenden Kategorien von Mitarbeiterbeteiligungen. Diese steuerliche Einordnung bestimmt sämtliche damit verbundenen steuerlichen, Reporting‑ und Compliance‑Anforderungen. Für Unternehmen und Mitarbeitende ist es daher entscheidend zu verstehen, wie ihre Beteiligungsprogramme nach Schweizer Steuerrecht klassifiziert werden.

          Die zwei Hauptkategorien von Mitarbeiterbeteiligungen sind:

          Echte Mitarbeiterbeteiligungen


          Echte Mitarbeiterbeteiligungen vermitteln eine tatsächliche Beteiligung am Unternehmen oder ein Recht auf den Erwerb von Aktien zu einem späteren Zeitpunkt.

          In der Schweiz umfasst diese Kategorie typischerweise Mitarbeiteraktien, börsenkotierte und nicht kotierte Mitarbeiteroptionen, RSUs sowie andere vertragliche Ansprüche auf Aktien. 

          Für diese Instrumente hängt die Besteuerung von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Handelbarkeit, allfälligen Einschränkungen sowie den Ausübungsbedingungen. Massgeblich ist dabei der Zeitpunkt, in dem ein durchsetzbarer Anspruch entsteht: Erst dann wird der geldwerte Vorteil steuerbar.

              Barabgegoltene (Phantom-) Mitarbeiterbeteiligungen


              Barabgegoltene bzw. «Phantom»-Mitarbeiterbeteiligungen bilden den wirtschaftlichen Wert von Aktien nach, ohne rechtliches Eigentum am Unternehmen zu vermitteln.

              Typische Beispiele sind Phantom Stocks, Stock Appreciation Rights (SARs), andere barabgegoltene Beteiligungsprogramme sowie bestimmte Co‑Investment‑Strukturen.

              Aus steuerlicher Sicht werden diese Instrumente in der Schweiz als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit behandelt. Die Besteuerung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt der Auszahlung, also dann, wenn der Mitarbeitende den Geldzufluss tatsächlich erhält.


                  Diese Unterscheidung zwischen echten und barabgegoltenen Mitarbeiterbeteiligungen hat konkrete praktische Folgen und ist nicht lediglich technischer Natur. Sie bestimmt, wann die Besteuerung ausgelöst wird – bei Zuteilung, Vesting, Ausübung oder Auszahlung – und beeinflusst damit, ob das Einkommen im richtigen Steuerjahr erfasst wird. Zudem prägt sie die steuerliche Qualifikation der Einkünfte: Bei echten Mitarbeiterbeteiligungen können spätere Wertsteigerungen der Aktien unter Umständen als steuerfreie private Kapitalgewinne realisiert werden, während barabgegoltene Modelle während ihres gesamten Lebenszyklus vollständig als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit steuerbar bleiben.

                  Darüber hinaus wirkt sich die Klassifizierung auf die Bewertungsmethoden, die Anwendung gesetzlicher Diskontierungen sowie auf die Berichterstattungs- und Payroll‑Pflichten des Arbeitgebers aus. In grenzüberschreitenden Konstellationen beeinflusst sie zudem, wie Einkünfte zwischen verschiedenen Steuerhoheiten aufgeteilt werden und in welchen Ländern Quellensteuerpflichten entstehen.



                      Wie das Realisationsprinzip in der Schweiz den Besteuerungszeitpunkt bestimmt

                      In der Schweiz gilt das Realisationsprinzip. Danach werden Einkünfte in dem Zeitpunkt besteuert, in dem ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch entsteht – und nicht erst, wenn die Zahlung tatsächlich erfolgt. Dies kann dazu führen, dass Mitarbeitende im internationalen Vergleich zu unterschiedlichen Zeitpunkten besteuert werden.

                      Eine Besteuerung erfolgt in der Regel, wenn:

                      • die Ausübungsbedingungen entfallen

                      • das Anrecht nicht mehr verfallen kann

                      • die Anzahl der Aktien feststeht und bestimmt ist

                      • keine wesentlichen Bedingungen mehr bestehen

                      Für international mobile Mitarbeitende erfordern die schweizerischen Zuteilungsregeln eine sorgfältige Aufteilung der Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen zwischen verschiedenen Steuerjurisdiktionen. Dies erfordert oft eine enge Abstimmung mit ausländischen Steuerbehörden, Payroll‑Teams und Mobility‑Spezialisten.

                          Besteuerungsregeln nach Instrumententyp

                          Da in der Schweiz das Realisationsprinzip gilt, unterliegt jedes Beteiligungsinstrument eigenen spezifischen Besteuerungsregeln. Die folgende Übersicht fasst die steuerliche Behandlung der gängigsten Instrumente nach Schweizer Steuerrecht zusammen.


                              • Restricted Stock Units (RSUs)

                                 Steuerbar im Realisationszeitpunkt, typischerweise bei Ausübung oder Umwandlung. Leistungsabhängige RSUs werden besteuert, sobald die Performance-Bedingungen die endgültige Anzahl Aktien festlegen.


                              • Mitarbeiteraktien

                                Steuerbar im Zeitpunkt der Übertragung, sofern keine wesentlichen Einschränkungen mehr bestehen. Gesperrte Aktien können von Bewertungsabschlägen profitieren.

                              • Mitarbeiteroptionen, die nicht frei handelbar sind

                                Steuerbar bei Ausübung, wenn der wirtschaftliche Wert bestimmbar wird.

                              • Barabgegoltene (Phantom-) Mitarbeiterbeteiligungen

                                Steuerbar bei Auszahlung als Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit.


                              Von den Schweizer Steuerbehörden geforderte Bewertungsstandards

                              Eine korrekte Bewertung von Aktien ist in der Schweiz zentral für die steuerliche Compliance und die Prüfungsfähigkeit im Rahmen von Audits. Die folgenden Punkte fassen die wesentlichen Anforderungen an die Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen zusammen:

                              • Kotierte Aktien: Bewertung zum Börsenschlusskurs am Realisationszeitpunkt. 

                              • Nicht kotierte Aktien: Die Bewertung muss nach in der Schweiz anerkannten Methoden erfolgen (z. B. Formelwert, Transaktionswert oder kombinierte Modelle). 

                              • Gesperrte / nicht frei verfügbare Aktien: Gesetzliche Bewertungsabschläge können zur Anwendung kommen, abhängig von der Dauer der Sperrfrist.

                              Da eine fehlerhafte Bewertung zu den häufigsten Auslösern von Steuerprüfungen gehört, ist es für Unternehmen entscheidend, diese Vorgaben einheitlich anzuwenden. Nur so lassen sich Risiken minimieren und regulatorische Anforderungen zuverlässig erfüllen.

                                  Besondere Situationen, die zusätzliche Steuerfolgen auslösen können

                                  Bestimmte Ereignisse können unbeabsichtigt steuerpflichtige Leistungen auslösen, die ausserhalb der üblichen Unverfallbarkeits- oder Ausübungsfristen liegen. Diese Fälle werden oft übersehen, bei Prüfungen jedoch genau unter die Lupe genommen:

                                      • Vorzeitige Aufhebung von Einschränkungen

                                        Werden Sperrfristen oder Vesting-Bedingungen vorzeitig aufgehoben, wird die Besteuerung unmittelbar ausgelöst.

                                      • Rückkaufs- oder Wiederverkaufsklauseln

                                        Ein Rückkauf zu einem Preis über den Erwerbskosten kann ein steuerbares Ereignis darstellen.

                                      • Private Sekundärtransaktionen

                                        Aktienübertragungen zwischen Mitarbeitenden oder an Dritte müssen korrekt deklariert und bewertet werden.

                                      • Beschleunigte Vesting-Effekte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

                                        Vorzeitiges Vesting im Zusammenhang mit einer Beendigung kann die Besteuerung zeitlich vorziehen.

                                      • Anpassungen von Beteiligungsplänen

                                        Änderungen an Vesting-Bedingungen, Ausübungspreisen oder anderen wesentlichen Planparametern können neue steuerbare Ereignisse auslösen.


                                      Eine proaktive Überprüfung bei Änderungen der Planbedingungen hilft, Compliance-Risiken zu reduzieren und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen sicherzustellen.

                                          Internationale Mobilität und Aufteilung von Beteiligungserträgen

                                          Internationale Mobilität erhöht die Komplexität der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen erheblich. In der Schweiz wird in der Regel derjenige Teil eines Beteiligungsertrags besteuert, der auf in der Schweiz geleistete Arbeitstage während der Vesting-Periode entfällt.

                                          Um eine korrekte Aufteilung der Einkünfte aus Mitarbeiterbeteiligungen sicherzustellen, müssen Arbeitgeber mehrere Elemente sorgfältig koordinieren: Tracking der effektiven Arbeitstage, Definition und Dokumentation der Vesting-Perioden, Prozesse für den Quellensteuerabzug in der Lohnabrechnung, Anwendung der Sozialversicherungsregeln, die von den steuerlichen Zuteilungsregeln abweichen können.

                                          Jede Inkonsistenz zwischen diesen Elementen kann dazu führen, dass zu wenig Quellensteuer abgeführt wird, was wiederum Sanktionen oder eine Doppelbesteuerung für die Mitarbeitenden zur Folge haben kann.


                                              • Beispiel

                                                Hat ein Mitarbeitender während 60 % der Vesting-Periode von RSU in der Schweiz gearbeitet, sind 60 % des entsprechenden Beteiligungsertrags in der Schweiz steuerbar.


                                              Berichterstattungspflichten für Arbeitgeber

                                              Die Berichterstattung ist ein zentraler Bestandteil der steuerlichen Compliance bei Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz. Schweizer Unternehmen sind verpflichtet, in jedem Jahr, in dem ein Beteiligungsrecht gewährt oder ein steuerbarer Vorteil realisiert wird, eine Bescheinigung über Mitarbeiterbeteiligungen auszustellen. Diese Bescheinigung wird dem Lohnausweis beigefügt und enthält wesentliche Informationen für die Steuerbehörden. Sie umfasst unter anderem Angaben zu Bewertungsmethoden, Vesting-Bedingungen, gesetzlichen Bewertungsabschlägen sowie zur Berechnung des steuerbaren geldwerten Vorteils.

                                               

                                              Ein transparentes und konsistentes Reporting unterstützt eine korrekte Quellensteuerabrechnung in der Lohnbuchhaltung, die Reduktion von Risiken im Rahmen von Steuerprüfungen, die korrekte Erstellung der Steuererklärungen durch Mitarbeitende sowie die Transparenz gegenüber den Steuerbehörden. In der Praxis wird die Bescheinigung zu Mitarbeiterbeteiligungen damit zum zentralen Dokument, auf dessen Basis die Steuerbehörden beurteilen, ob Beteiligungsvergütungen korrekt bewertet und deklariert wurden.

                                              Fehler in diesen Bescheinigungen gehören zu den häufigsten Auslösern von steuerlichen Rückfragen auf Arbeitgeberseite.


                                                  Zur Sicherstellung einer regelkonformen Berichterstattung müssen Schweizer Unternehmen sowohl im Zeitpunkt der Zuteilung (Grant) als auch im Zeitpunkt der Realisation detaillierte Informationen erfassen und an die Steuerbehörden übermitteln. Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus der Mitarbeiterbeteiligungsverordnung (MBV), welche festlegt, welche Angaben zwingend offenzulegen sind.



                                                      • Erstellung dieser Bescheinigungen

                                                        Eine klare und präzise Erstellung dieser Bescheinigungen ist entscheidend, um fehlerhafte Deklarationen zu vermeiden, das Risiko von Steuerprüfungen zu reduzieren und sicherzustellen, dass Mitarbeitende über die notwendigen Unterlagen für ihre Steuererklärung verfügen.



                                                      Erstellung dieser Bescheinigungen

                                                      • Identifikation des Arbeitgebers und der/des Mitarbeitenden

                                                      • Datum der Zuteilung bzw. des Erwerbs

                                                      • Art des Instruments und Anzahl

                                                      • Erwerbspreis (falls vorhanden)

                                                      • Bewertungsmethode und Marktwert

                                                      • Bewertungsformel für nicht kotierte Aktien

                                                      • Sperrfristen oder Vesting-Perioden

                                                      • Angewendeter gesetzlicher Bewertungsabschlag

                                                      • Relevante Steuerrulings

                                                      Hinweis: Eine Deklaration kann auch dann erforderlich sein, wenn im Zeitpunkt der Zuteilung keine Besteuerung erfolgt (z. B. bei RSUs).

                                                          Anforderungen an die Bescheinigung im Realisationszeitpunkt 

                                                          • Datum des steuerbaren Ereignisses

                                                          • Gesamter steuerbarer Bruttovorteil

                                                          • Detaillierte Berechnungsmethode

                                                          • Ausübungs- bzw. Erwerbspreis

                                                          • Marktwert oder Formelwert

                                                          Besondere Sachverhalte (z. B. vorzeitige Freigabe, Rückkäufe oder Anpassungen von Beteiligungsplänen) erfordern zusätzliche Angaben.

                                                              Pflichten der Mitarbeitenden

                                                              Auch Mitarbeitende tragen wichtige Verantwortung. In der Schweiz ansässige steuerpflichtige Personen müssen sämtliche Mitarbeiterbeteiligungen in ihrer Steuererklärung deklarieren – selbst dann, wenn noch kein steuerbares Ereignis eingetreten ist. 

                                                              Diese Pflicht umfasst auch noch nicht unverfallbare Zuteilungen, bedingte oder leistungsabhängige Zuteilungen sowie Beteiligungsrechte, die über mehrere Steuerjurisdiktionen hinweg erworben wurden. Auch ohne steuerbares Ereignis müssen diese Ansprüche offengelegt werden, damit die Steuerbehörden ein vollständiges und korrektes Bild der Beteiligungssituation erhalten.

                                                              Eine unterlassene Deklaration kann zu Nachsteuern, Bussen und einer intensiveren Prüfung durch die Steuerbehörden führen. Eine fristgerechte und korrekte Deklaration schützt sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber.

                                                                  Bewährte Verfahren zur Einhaltung von Vorschriften für Arbeitgeber

                                                                  Eine robuste Compliance entwickelt sich zunehmend zu einem entscheidenden Differenzierungsfaktor für Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme in der Schweiz verwalten.

                                                                  Vor dem Hintergrund einer verstärkten Prüfung durch die Steuerbehörden – insbesondere in Bezug auf Bewertungsmethoden, grenzüberschreitende Zuteilungen und die Genauigkeit des Reportings – sind Unternehmen gefordert, einen strukturierten und proaktiven Ansatz bei der Steuerung ihrer Beteiligungsprogramme zu verfolgen.

                                                                  Die folgenden Handlungsfelder zeigen auf, wie eine starke Governance das Risiko und die Exponierung gegenüber Steuerprüfungen deutlich reduzieren kann:


                                                                      Planausgestaltung



                                                                      Ein solider und durchdachter Plan bildet die Grundlage für eine nachhaltige Compliance. Klare und umfassend dokumentierte Planparameter stellen sicher, dass Besteuerungszeitpunkte, Reporting‑Pflichten und die Erwartungen der Mitarbeitenden von Anfang an abgestimmt sind.

                                                                      • Zuteilungs- und Erwerbszeitpunkte eindeutig definieren

                                                                      • Vesting- und Sperrfristen detailliert dokumentieren

                                                                      • Rückkaufsrechte und entsprechende Klauseln präzise ausgestalten

                                                                      • Transparente und nachvollziehbare Bewertungsregeln festlegen


                                                                          Einheitlichkeit der Bewertung



                                                                          Konsistente Bewertungspraktiken sind entscheidend, da Bewertungsfehler zu den häufigsten Auslösern von Prüfungsrisiken zählen.  Arbeitgeber sollten daher standardisierte, gut dokumentierte Prozesse etablieren, um eine einheitliche und nachvollziehbare Bewertung sicherzustellen.

                                                                          • Stabile und nachvollziehbare Bewertungsmethoden anwenden

                                                                          • Umfassende und belastbare Dokumentation sicherstellen

                                                                          • Abweichungen von Transaktionswerten überwachen und begründen

                                                                              Koordination bei internationaler Mobilität


                                                                              Internationale Mobilität erhöht die Komplexität der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen erheblich. Um sicherzustellen, dass Quellenzuordnung, Payroll-Prozesse und grenzüberschreitende Regelungen während der gesamten Vesting-Periode korrekt angewendet werden, ist eine enge Abstimmung erforderlich.

                                                                              • Schweizer und ausländische Arbeitstage präzise erfassen

                                                                              • HR- und Payroll-Daten systemübergreifend abstimmen

                                                                              • Tax-, Mobility- und Legal-Teams frühzeitig einbinden

                                                                                  Solide Dokumentation und Berichterstattung


                                                                                  Starke Dokumentationsstrukturen schützen sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeitende, indem sie Transparenz schaffen und eine zeitnahe Reaktionsfähigkeit bei Anfragen von Aufsichts‑ und Steuerbehörden sicherstellen.

                                                                                  • Konforme Bescheinigungsvorlagen verwenden

                                                                                  • Proaktiv auf Auskunftsersuchen von Steuerbehörden vorbereitet sein

                                                                                  • Reporting‑Prozesse über HR-, Legal- und Payroll-Funktionen hinweg abstimmen


                                                                                      Fazit

                                                                                      Gut konzipierte und umfassend dokumentierte Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind entscheidend, um unerwartete Steuerbelastungen, Fehler bei der Quellensteuer, Doppelbesteuerung und Prüfungsrisiken zu vermeiden. Da die Schweizer Steuerbehörden ihre Prüfungsintensität erhöhen, können Unternehmen durch Investitionen in eine solide Planausgestaltung, konsistente Bewertungsmethoden und regelkonformes Reporting Risiken gezielt steuern und gleichzeitig ihre Mitarbeitenden besser unterstützen.

                                                                                          FAQ: Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen in der Schweiz

                                                                                          Ja. Mitarbeiterbeteiligungen sind grundsätzlich als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar. Der genaue Besteuerungszeitpunkt hängt von der Art des Instruments und den Bedingungen des jeweiligen Plans ab – die Besteuerung kann bei Zuteilung, Vesting, Ausübung oder Auszahlung erfolgen, je nachdem, ob es sich beispielsweise um Aktien, Optionen, RSUs oder Phantom‑Equity handelt.

                                                                                          Die Schweiz besteuert bei international mobilen Mitarbeitenden grundsätzlich den Anteil des Beteiligungsertrags, der auf in der Schweiz geleistete Arbeitstage während der Vesting‑Periode entfällt.

                                                                                          Beispiel: Hat ein Mitarbeitender während 60 % der Vesting‑Periode in der Schweiz gearbeitet, sind 60 % des entsprechenden Beteiligungsertrags in der Schweiz steuerbar. Dies setzt eine präzise Erfassung der Arbeitstage sowie eine enge Abstimmung zwischen HR-, Payroll- und Mobility‑Teams voraus.

                                                                                          Arbeitgeber müssen für jedes Jahr eine Bescheinigung über Mitarbeiterbeteiligungen ausstellen, indem:

                                                                                          • ein Beteiligungsrecht gewährt wurde und/oder

                                                                                          • ein steuerbarer Vorteil realisiert wurde

                                                                                          Die Berichterstattung muss unter anderem folgende Angaben enthalten:  Zuteilungsdatum, Art des Beteiligungsinstruments, Bewertungsmethode, Vesting‑Perioden, angewendete gesetzliche Bewertungsabschläge, Berechnung des steuerbaren geldwerten Vorteils.

                                                                                          Nein. Wurden Beteiligungen bereits im Zeitpunkt der Zuteilung gemeldet und tritt kein steuerbares Ereignis ein, ist eine jährliche erneute Meldung grundsätzlich nicht erforderlich. Eine freiwillige periodische Meldung kann dennoch die Transparenz erhöhen.

                                                                                          Ja. Mitarbeitende sind verpflichtet, sämtliche Beteiligungsrechte in ihrer Steuererklärung offenzulegen – auch dann, wenn noch kein steuerbares Ereignis eingetreten ist. Dies umfasst insbesondere noch nicht unverfallbare Zuteilungen (z. B. RSUs als Anwartschaften), bedingte oder leistungsabhängige Zuteilungen und international erworbene Beteiligungsrechte. Eine unterlassene Deklaration kann zu Nachbesteuerungen, Bussen und einer erhöhten Prüfung durch die Steuerbehörden führen.


                                                                                          Wie kann KPMG Sie unterstützen?

                                                                                          KPMG unterstützt Unternehmen bei der Konzeption, Implementierung und Überprüfung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen. Unsere Leistungen umfassen steuerliche und rechtliche Analysen, Payroll‑ und Reporting‑Compliance sowie die Begleitung grenzüberschreitender Fragestellungen und international mobiler Mitarbeitender – unterstützt durch spezialisierte Beratung und technologiegestützte Lösungen.

                                                                                          Unsere Experten

                                                                                          Vickram Paliwal

                                                                                          Director, Tax

                                                                                          KPMG Switzerland

                                                                                          Adam Mitchell
                                                                                          Adam Mitchell

                                                                                          Expert, Global Mobility Services

                                                                                          KPMG Switzerland