Schweizer KMU werden zunehmend aufgefordert, strukturierte Informationen zu Nachhaltigkeit und ESG bereitzustellen – sei es durch grosse Kunden, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, durch Banken im Rahmen von ESG-Risikobeurteilungen oder durch Geschäftspartner und Anleger mit steigenden Transparenzanforderungen.
Auch wenn viele KMU rechtlich nicht unter die CSRD oder die Schwellenwerte des Schweizer Obligationenrechts fallen, entwickelt sich Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend zu einer faktischen Markterwartung.
Für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU sind derzeit zwei Rahmenwerke relevant: der von EFRAG entwickelte Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) und der Voluntary Sustainability Standard (VS) der Europäischen Kommission.
Der VS basiert auf dem VSME-Standard von EFRAG und wurde am 3. Juli 2026 von der Europäischen Kommission als endgültige delegierte Verordnung verabschiedet und veröffentlicht. Während der VSME weiterhin ein freiwilliges Berichtsrahmenwerk darstellt, sieht der VS eine rechtlich verbindliche Value Chain Cap vor, welche die Nachhaltigkeitsinformationen begrenzt, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von KMU und anderen Unternehmen ausserhalb des CSRD-Anwendungsbereichs verlangen dürfen.
Die delegierte Verordnung entwickelt die im Juli 2025 veröffentlichte Empfehlung der Europäischen Kommission zum VSME weiter und legt einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleinere Unternehmen fest. Für Unternehmen in der Wertschöpfungskette von CSRD-pflichtigen Unternehmen begrenzt sie zudem die Anforderung von Nachhaltigkeitsinformationen auf die im freiwilligen Standard vorgesehenen Angaben.
Für Schweizer KMU bieten beide Rahmenwerke eine praxisnahe und verhältnismässige Grundlage, um ESG-Datenanfragen konsistent zu beantworten, die Kommunikation mit Stakeholdern zu stärken und ein zukunftsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zu unterstützen.