Schweizer KMU werden zunehmend aufgefordert, strukturierte Informationen zu Nachhaltigkeit und ESG bereitzustellen – sei es durch grosse Kunden, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, durch Banken im Rahmen von ESG-Risikobeurteilungen oder durch Geschäftspartner und Anleger mit steigenden Transparenzanforderungen.

Auch wenn viele KMU rechtlich nicht unter die CSRD oder die Schwellenwerte des Schweizer Obligationenrechts fallen, entwickelt sich Nachhaltigkeitsberichterstattung zunehmend zu einer faktischen Markterwartung.

Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) bietet hierfür eine praxisnahe und verhältnismässige Lösung. Der von EFRAG entwickelte und von der Europäischen Kommission empfohlene VSME stellt einen standardisierten und international anerkannten Rahmen dar, der gezielt auf die Realität von KMU zugeschnitten ist.

Im Fokus stehen die wesentlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen – ohne übermässige Komplexität. Für Schweizer KMU ermöglicht der VSME konsistente Antworten auf ESG-Datenanfragen, stärkt die Kommunikation mit Stakeholdern und unterstützt ein zukunftsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement.

Theresa Tiersch

Director, Corporate Sustainability Services

KPMG Schweiz

Was ist der VSME‑Standard?

Der VSME ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltig­keitsberichterstattung, der speziell auf Mikro-, Klein- und mittlere Unternehmen zugeschnitten ist, die nicht unter die CSRD fallen.

Er orientiert sich an der Struktur der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ist jedoch deutlich vereinfacht, um den realen Gegebenheiten von KMU Rechnung zu tragen.

Der VSME ermöglicht eine klare, vergleichbare und international anerkannte Berichterstattung zu ESG-Informationen – bei gleichzeitig verhältnismässigem Aufwand in Bezug auf Kosten, Komplexität und Ressourcen.

Der von EFRAG entwickelte VSME-Standard sowie ergänzende Anwendungshinweise sind hier verfügbar: Voluntary reporting standard for SMEs (VSME), Concluded.

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Nachhaltigkeitsbericht der EFRAG

Der VSME in der praktischen Anwendung: Auch EFRAG veröffentlichte im April 2026 ihren ersten Nachhaltig­keitsbericht auf Basis des VSME-Rahmenwerks. Der Bericht zeigt, wie Nachhaltigkeit in den Aktivitäten, der Governance und den internen Praktiken der EFRAG verankert ist.

EFRAG veröffentlicht seinen ersten Nachhaltigkeitsbericht (auf Basis des VSME)

Welche Unternehmen sollten eine VSME-Berichterstattung in Betracht ziehen?

Der VSME ist insbesondere relevant für: 

  • Unternehmen, die nicht den CSRD‑ bzw. Berichterstattungspflichten nach Schweizer Obligationenrecht unterliegen, aber dennoch freiwillig über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten möchten

  • Unternehmen innerhalb der Lieferketten grosser, berichtspflichtiger Organisationen, die steigende Transparenz‑ und ESG‑Anforderungen erfüllen müssen

  • KMU, deren Stakeholder zunehmend Nachhaltigkeitsinformationen verlangen, etwa Investoren, Kunden oder Geschäftspartner

Warum ist der VSME für Schweizer KMU relevant?

Die Entscheidung für eine Berichterstattung nach VSME ist freiwillig – und zunehmend strategisch sinnvoll.

Schweizer KMU sehen sich branchenübergreifend mit immer mehr ESG‑Datenanfragen konfrontiert: aus unterschiedlichen Richtungen und mit wachsender Erwartung an konsistente, belastbare und strukturierte Antworten. Ad‑hoc‑Lösungen stossen dabei zunehmend an ihre Grenzen.

Der VSME bietet hierfür eine einheitliche und strukturierte Antwort. 
 

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Omnibus, CSRD & ESRS für KMU: Was jetzt wichtig ist

Überblick über die neuesten Omnibus-, CSRD- und ESRS-Aktualisierungen für KMUs (auf Englisch).

  • Anhaltende ESG‑Datenanfragen durch grosse Kunden (Druck entlang der Wertschöpfungskette)

    Grosse Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ESG‑Informationen von ihren Lieferanten einholen – häufig über uneinheitliche, individuell gestaltete Fragebögen.

    Der EU-Omnibus I Ricthlinie hat eine sogenannte «Value-Chain-Cap» eingeführt. Diese legt fest, dass grosse Unternehmen von KMU keine Daten verlangen dürfen, die über die Offenlegungen des Comprehensive-Moduls des Standards hinausgehen. Diese Begrenzung bietet KMU einen rechtlichen Schutz vor übermässigen Datenanforderungen.


    → Der VSME liefert KMU ein anerkanntes, standardisiertes Format, um berechtigte Anfragen effizient zu beantworten, den administrativen Aufwand zu reduzieren und Vergleichbarkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

  • Zunehmende Bedeutung für Banken und Finanzierung

    Banken und Finanzinstitute bewerten die ESG-Leistung von Unternehmen zunehmend anhand strukturierter Fragebögen und Scoring-Modellen. Fehlende oder inkonsistente Informationen können zu schwächeren ESG-Ratings führen und sich negativ auf Finanzierungskonditionen auswirken.

    → Eine VSME‑konforme Berichterstattung unterstützt KMU dabei, Bankenanforderungen konsistent zu erfüllen und ein proaktives, glaubwürdiges Nachhaltigkeitsmanagement aufzuzeigen.

  • Steigende Erwartungen von Stakeholdern

    Auch ohne gesetzliche Verpflichtungen nehmen die Erwartungen an ESG-Transparenz bei vielen Stakeholder-Gruppen deutlich zu.

    → Der VSME unterstützt KMU dabei, Glaubwürdigkeit, Transparenz und Vertrauen bei Partnern, Kunden und Talenten aufzubauen, die Nachhaltigkeit zunehmend in ihre Entscheidungen einbeziehen.

  • Frühzeitige Vorbereitung auf künftige regulatorische Entwicklungen

    Die EU‑Nachhaltigkeitsregulierung entwickelt sich kontinuierlich weiter, und die Schweiz wird sich schrittweise an europäische Rahmenwerke annähern. Was heute freiwillig ist, kann morgen verpflichtend werden.

    → Eine frühzeitige Einführung des VSME ermöglicht es Unternehmen, Prozesse, Datenstrukturen und interne Zuständigkeiten aufzubauen, die eine spätere Umsetzung möglicher regulatorischer Anforderungen deutlich erleichtern.

Was ist das VSME Basis und das umfassende Modul?

Der VSME besteht aus zwei Modulen: dem Basis Modul (B1–B11), das grundlegende Angaben zu Umwelt, Sozial und Governance Themen abdeckt, und dem Umfassenden Model (C1–C9), das vertiefte Einblicke in Strategie, Klimaziele, Risiken, Menschenrechte und Governance bietet. Unternehmen können mit dem Basis Modul starten und ihre Berichterstattung bei Bedarf schrittweise erweitern. 

Der VSME definiert einen klar abgegrenzten Rahmen von ESG Offenlegungsanforderungen, der zentrale Umwelt, Sozial und Governance Themen abdeckt.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die wesentlichen Offenlegungsbereiche, die in den jeweiligen Modulen enthalten sind.

Wie können Unternehmen mit der VSME‑Berichterstattung starten?

Der Einstieg in die VSME‑Berichterstattung erfolgt in der Regel in folgenden Schritten:
 

  • Geltungsbereich & Modul festlegen

    Auswahl der relevanten Einheiten bzw. Standorte und Entscheidung zwischen Basis und Umfassendem Modul auf Basis der Stakeholder Anforderungen sowie der internen Kapazitäten.

  • Themen bewerten und auswählen

    Bestimmung relevanter Themen anhand eines pragmatischen Wesentlichkeitsansatzes (z. B. Energie, CO₂‑Emissionen, Belegschaft, Lieferkette, Governance). Liegt bereits eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse vor, können deren Ergebnisse direkt für die Themenauswahl genutzt werden.

  • Lücken identifizieren

    Analyse von Datenverfügbarkeit, Prozessen und Zuständigkeiten im Bezug auf die ausgewählten Themen. Prioritäten und Zeitplan zur gezielten Schliessung identifizierter Lücken festlegen.

  • Daten erheben & Prozesse etablieren

    Definierung klarer Zuständigkeiten, Anwendung konsistenter Methoden, Dokumentation von Datenquellen sowie Einsatz von Vorlagen bzw. Tools zur Erfassung von Umwelt‑, Sozial‑ und Governance‑Daten.
     

  • Bericht erstellen

    Nutzung der VSME Struktur; Vermeidung von Marketing Sprache; transparente Darstellung von Annahmen und Methoden.

  • Veröffentlichen & kommunizieren

    Weitergabe an relevante Stakeholder (z. B. Kunden, Banken, Geschäftspartner) und Sicherstellung eines angemessenen Zugangs. Der VSME dient dabei als standardisiertes Antwortformat für ESG‑Anfragen.

  • Kontinuierlich verbessern

    KPIs nachverfolgen, Richtlinien und Kontrollen weiterentwickeln und bei Bedarf anpassen; mit wachsender Reife schrittweise auf das Umfassende Modul erweitern.

Welche Entwicklungen sollten Unternehmen als Nächstes im Auge behalten?

Schweizer KMU sollten insbesondere folgende Entwicklungen beobachten: Regulatorische Entwicklungen in der EU, veränderte ESG‑Datenanforderungen von Kunden und Banken, weitere Klarstellungen zum VSME sowie zur möglichen Einführung eines Voluntary Standard (VS).

Update “Voluntary Standard”


Im Mai 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Entwurf ihres «Sustainability Reporting Standards for Voluntary Use» (VS) zusammen mit den überarbeiteten ESRS.

Der VS baut direkt auf dem von EFRAG entwickelten VSME-Standard auf, erweitert dessen Berichtslogik über KMU hinaus und positioniert ihn als gemeinsamen Referenzrahmen für die freiwillige Nachhaltigkeits­berichterstattung ausserhalb des CSRD-Anwendungsbereichs.

Die Einführung des VS steht in engem Zusammenhang mit der «Value Chain Cap» im Rahmen der revidierten CSRD.

Dieser Mechanismus begrenzt die ESG-Informationen, die berichtspflichtige Unternehmen von kleineren, nicht im Anwendungsbereich liegenden Unternehmen anfordern dürfen.

Auch wenn die Anwendung freiwillig bleibt, schafft der delegierte Rechtsakt einen rechtlichen Rahmen für diese Begrenzungen und etabliert den VS als Referenzpunkt für datenbezogene Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette.

Im Vergleich zum VSME sieht der VS gezielte Weiterentwicklungen vor, insbesondere eine Angleichung an die vereinfachten ESRS sowie eine klare Kategorisierung der Datenpunkte («necessary», «if applicable», «voluntary»). Dabei fallen nur die als «necessary» eingestuften Datenpunkte unter die Value Chain Cap. Für Kleinstunternehmen gelten zusätzliche Vereinfachungen.

Gleichzeitig bleibt die Grundstruktur des VSME unverändert, einschliesslich des Zwei-Modul-Ansatzes und der übergeordneten Berichtslogik. Der Entwurf des VS unterliegt einer vierwöchigen Konsultation und soll anschliessend in Form eines delegierten Rechtsakts finalisiert werden.

Siehe: Sustainability reporting standard for voluntary use

Wie KPMG Sie unterstützen kann

KPMG verfolgt einen pragmatischen und ergebnisorientierten Ansatz, der gezielt auf die Bedürfnisse von KMU zugeschnitten ist. Dabei verbinden wir ESG‑Fachexpertise mit fundiertem Reporting‑ und Assurance‑Know‑how.

Wir begleiten unsere Kunden über den gesamten Prozess hinweg – von Kick‑off‑Workshops und der Themenauswahl über Gap‑Analysen, VSME‑Datenerhebung, Berichterstellung und Review bis hin zu einer optionalen Limited Assurance.

Während des gesamten Projekts greifen wir auf Best‑Practice‑Beispiele zurück und bieten gezielte Schulungen, um nachhaltige interne Kompetenzen aufzubauen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie das Corporate Sustainability Services Team von KPMG Schweiz, um einen passgenauen Einstieg in Ihre erste VSME‑Berichterstattung zu besprechen – und gemeinsam darauf aufzubauen.

FAQs zu VSME

Der VSME ist ein freiwilliger Standard für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht kotierte KMU. Er orientiert sich an der Logik der ESRS, ist jedoch vereinfacht, verhältnismässig und auf eine kosteneffiziente ESG‑Berichterstattung für KMU ausgelegt.

Der VSME ist relevant für KMU, die nicht den Anforderungen der CSRD oder des Schweizer Obligationenrechts unterliegen, jedoch dennoch mit ESG‑Erwartungen von Kunden, Banken, Investoren oder anderen Stakeholdern konfrontiert sind.

Der VSME ist freiwillig. Unternehmen entscheiden sich bewusst für seine Anwendung, um Markt‑, Wertschöpfungsketten‑ oder Finanzierungsanforderungen strukturiert zu erfüllen.

Der VSME folgt der ESRS‑Logik, ist jedoch deutlich vereinfacht. Er umfasst weniger Offenlegungen und eine reduzierte Komplexität, die gezielt auf die Bedürfnisse und Ressourcen von KMU zugeschnitten ist.

Der VSME unterstützt KMU dabei, ESG‑Anfragen aus der Wertschöpfungskette von Unternehmen zu beantworten, die unter die CSRD fallen. Er dient als Referenzrahmen für verhältnismässige und vergleichbare Offenlegungen.

Der VSME besteht aus einem Basis Modul mit zentralen ESG Offenlegungen sowie einem Umfassenden Modul, das vertiefte Einblicke in Strategie, Klima, Governance und Menschenrechte ermöglicht.

KMU beginnen typischerweise mit der Festlegung des Geltungsbereichs, der Auswahl des geeigneten Moduls, einer Gap‑Analyse, der Erhebung relevanter ESG‑Daten sowie der Erstellung eines kompakten, sachlichen und VSME‑konformen Berichts.

EFRAG stellt den VSME‑Standard, begleitende Anwendungshinweise sowie illustrierende Vorlagen zur Verfügung, die Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Offenlegungen unterstützen. Viele Unternehmen arbeiten zudem mit internen Checklisten, einfachen Datenerhebungstools und Berichtsvorlagen, die an die VSME‑Module ausgerichtet sind.

Der VSME verlangt keine formelle doppelte Wesentlichkeitsanalyse im Sinne der CSRD.

Unternehmen sind jedoch angehalten, einen pragmatischen Relevanzansatz anzuwenden, um festzulegen, welche Nachhaltigkeitsthemen und Offenlegungen für sie angemessen und relevant sind.

VSME‑Berichte werden in der Regel jährlich aktualisiert, um den Erwartungen der Stakeholder sowie den Finanzberichtszyklen zu entsprechen.

Darüber hinaus können Aktualisierungen sinnvoll sein, wenn sich wesentliche Änderungen in der Geschäftstätigkeit, im Risikoprofil oder in der Nachhaltigkeitsleistung ergeben.


Weitere Einblicke in die ESG-Berichterstattung

Unternehmen weltweit bereiten sich laut der Ausgabe 2024 des „KPMG Survey of Sustainability Reporting“ auf die Einführung der verpflichtenden Nachhaltigkeits­berichterstattung vor (auf Englisch).

Das EU-Omnibus-Paket vereinfacht die Nachhaltigkeitsvorschriften, reduziert den Berichterstattungsaufwand und gestaltet die CSRD- sowie CSDDD-Regelungen neu – mit Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen (auf Englisch).

Die Schweiz verschärft und erweitert die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung, wodurch mehr Unternehmen strengeren, geprüften Nachhaltigkeitsvorschriften unterliegen (auf Englisch).


Unsere Kompetenzen

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung & VSME‑Beratung

    Unterstützung bei der Abgrenzung (Scoping) des VSME, der Modulauswahl, Gap‑Analysen sowie der Erstellung des VSME‑Berichts – mit Fokus auf verhältnismässige, qualitativ hochwertige und entscheidungsrelevante Nachhaltigkeitsinformationen.

  • ESG‑Daten, Kontrollen & Reporting‑Prozesse

    Konzeption und Implementierung pragmatischer ESG‑Datenerhebungsprozesse, Kontrollen und Dokumentationen, die auf KMU‑Strukturen und die verfügbaren Ressourcen zugeschnitten sind.

  • Unabhängige Prüfung (Assurance)

    Unabhängige Reviews sowie optionale Limited Assurance über Nachhaltigkeitsinformationen und VSME‑Berichte, zur Stärkung der Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und Geschäftspartnern.

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Erkenntnisse zu ESG-Berichterstattung & Assurance

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