Die A AG bezweckt die Entwicklung, Realisierung und Abwicklung von Immobilienprojekten und befasste sich 2012 mit der Realisierung von zwei Grossüberbauungen in den Kantonen Zürich und Waadt.
Im Jahr 2013 wurden in Zürich sämtliche Stockwerkseigentumseinheiten veräussert.
Mit den Grundstückgewinn-Steuerdeklarationen machte die A AG Verlustvorträge aus den Jahren 2007, 2010 und 2012 sowie den Liegenschaftenhändlerstatus geltend.
Sowohl das Steueramt der Stadt Zürich wie auch später das Steuerrekursgericht des Kantons Zürich liessen die Verlustverrechnung nicht zu, wohingegen das Verwaltungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde guthiess.
Das Bundesgericht wies schlussendlich die darauf folgende Beschwerde der Stadt Zürich mit dem Urteil des Bundesgerichts 9C_628/2022 vom 31. Januar 2023 mit folgenden Begründungen ab.