Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 13. Oktober 2026 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European Common Enforcement Priorities) für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht. Auf diese zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern, wie der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) in Österreich, identifizierten Themen der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung der Finanzberichte für 2026 ein besonderes Augenmerk legen.
Die diesjährigen gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2026 sind:
- Geopolitische Risiken und Unsicherheiten
Die ESMA legt erneut den Fokus auf die Auswirkungen geopolitischer Entwicklungen und bestehender Unsicherheiten auf die Finanzberichterstattung. Dabei betont die ESMA zum einen die Bedeutung von transparenten Angaben zu Liquiditätsrisiken, zu Liquiditätssteuerung und zu Covenants. Zum anderen fordert die ESMA eine angemessene Berücksichtigung der herrschenden Unsicherheiten bei Ermittlungen von beizulegenden Zeitwerten und betont die Notwendigkeit von transparenten und unternehmensindividuellen Anhangsangaben in diesem Zusammenhang. Da die geopolitischen Entwicklungen zu Veräußerungen von Vermögenswerten oder Geschäftsaktivitäten führen können, erinnert die ESMA ferner an die Kriterien zur Einstufung als „zur Veräußerung gehalten“ bzw. als „aufgegebener Geschäftsbereich“ gemäß IFRS 5 und die korrespondierenden Darstellungsregelungen. - Restrukturierungsrückstellungen und Restrukturierung von Schulden
Bei diesem zweigeteilten Prüfungsschwerpunkt erinnert ESMA die bilanzierenden Unternehmen einerseits an die Anforderungen bzgl. Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für Restrukturierung gemäß IAS 37, empfiehlt transparente und konsistente Angaben zur Zusammensetzung solcher Rückstellungen und weist auf mögliche Interdependenzen mit anderen Standards (IAS 36, IFRS 5, IAS 19) hin.
Andererseits legt die ESMA im Zusammenhang mit Änderungen bestehender Finanzierungsvereinbarungen ein Augenmerk auf die Einschätzung zur Wesentlichkeit der Änderungen und die Würdigung, ob eine Ausbuchung vorzunehmen ist. Auch hier wird die Notwendigkeit von unternehmensspezifischen Anhangsangaben betont.
In Bezug auf Nachhaltigkeitsberichterstattungen führt die ESMA einen bereits im Vorjahr definierten Schwerpunkt fort und setzt mit der Konnektivität der Angaben einen neuen Schwerpunkt für die kommende Prüfungssaison:
- Fortschritte bei der Anwendung der Wesentlichkeitsbeurteilung
Die ESMA führt die Wesentlichkeitsbeurteilung erneut als Prüfungsschwerpunkt fort. Sie betont insbesondere die ausgewogene Beurteilung positiver und negativer Auswirkungen sowie aussagekräftige, unternehmensspezifische Angaben zur Identifizierung und Beurteilung der wesentlichen IROs. - Konnektivität der Angaben zu Auswirkungen, Risiken und Chancen mit Policies, Actions, Targets und Metrics
Die ESMA legt einen Schwerpunkt auf die Konnektivität und Konsistenz der Nachhaltigkeitsinformationen. Innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen wesentliche IROs nachvollziehbar mit den zugehörigen Konzepten, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen verknüpft werden. Zugleich betont die ESMA die Konsistenz mit der Finanzberichterstattung, insbesondere bei der Darstellung von Risiken und deren finanziellen Effekten. Darüber hinaus erwartet die ESMA eine konsistente Berichterstattung gegenüber den Vorperioden und Transparenz über Änderungen, die die Vergleichbarkeit beeinträchtigen. Bei Zielen hebt die ESMA insbesondere eine klare Darstellung messbarer, zeitgebundener und ergebnisorientierter Ziele sowie der Fortschritte bei deren Erreichung hervor.
Mit Blick auf die ESEF-Berichterstattung (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt dieses Jahr auf häufigen Fehlern bei der Auszeichnung der Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Darüber hinaus erwähnt die ESMA wieder weitere relevante Themengebiete; insbesondere die anstehende Erstanwendung von IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss.
Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung.