Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat am 24. Juli 2026 ihren Entwurf der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards für bestimmte Nicht-EU-Unternehmen (ESRS-40a ED) an die EU-Kommission übergeben.
Der Standardentwurf gilt für bestimmte Unternehmen aus Drittländern mit wesentlichen Aktivitäten in der Europäischen Union, die die in Artikel 40a der Rechnungslegungsrichtlinie festgelegten Berichtsschwellenwerte erfüllen, und unterstützt die Umsetzung der CSRD.
Mit diesem Entwurf eröffnet die EFRAG die damit verbundene öffentliche Konsultation. Dabei werden alle interessierten Stakeholder sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union aufgefordert, ihre Rückmeldung zu den Vorschlägen im Entwurf, einschließlich zu den praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung und zur Relevanz der daraus resultierenden Angaben zu dem vorgeschlagenen Standard bis zum 31. Oktober zu geben.
Das Ziel der Berichterstattung gemäß ESRS-40a besteht darin, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten, die auf dem EU-Markt tätig sind, sowie Transparenz hinsichtlich der Auswirkungen von Nicht-EU-Unternehmen mit relevanten EU-Aktivitäten auf Mensch und Umwelt zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt ausschließlich auf der Offenlegung von Auswirkungen (impacts only). Nicht-EU-Unternehmen im Anwendungsbereich von Artikel 40a stehen drei Optionen zur Auswahl:
- Global Approach 40a (Standard): Berichterstattung über wesentliche Auswirkungen im gesamten Konzern weltweit
- Mixed Approach 40a (optional): Globale Berichterstattung zum Thema Klima, Beschränkung anderer Nachhaltigkeitsthemen jedoch auf EU-bezogene Auswirkungen
- Vollständiger ESRS-Bericht (freiwillig): EU-Tochtergesellschaften, die unter Artikel 19a oder 29a der Bilanzrichtlinie fallen, sind von der Berichterstattung gemäß ESRS-40a befreit, wenn die nicht in der EU ansässige oberste Muttergesellschaft bereits einen Bericht unter vollständiger Anwendung der ESRS erstellt.
Nach Abschluss der Konsultation wird die EFRAG die Rückmeldungen der Interessengruppen auswerten und auf dieser Grundlage ihre technische Stellungnahme fertigstellen, die voraussichtlich im Januar 2027 an die Europäische Kommission übermittelt wird. Die Europäische Kommission wird anschließend eine eigene öffentliche Konsultation einleiten, bevor sie den Delegierten Rechtsakt verabschiedet.
Darüber hinaus wird die EFRAG Mitte August 2026 eine Kosten-Nutzen-Analyse veröffentlichen und fordert die Interessengruppen auf, ihre Ansichten zu den erwarteten Kosten und Nutzen der im Entwurf dargelegten vorgeschlagenen Anforderungen mitzuteilen.
Die ersten Nachhaltigkeitsberichte, die gemäß dem künftigen ESRS-40a erstellt werden, sollen sich voraussichtlich auf das Geschäftsjahr 2028 beziehen und im Jahr 2029 veröffentlicht werden.
Der Entwurf des ESRS-40a ED ist auf der Internetseite der EFRAG veröffentlicht.