Das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (im Folgenden "NaBeG"), welches die Corporate Sustainability Reporting Directive (im Folgenden „CSRD“)" in nationales Recht umsetzt, wurde am 21. Jänner 2026 vom Nationalrat beschlossen. Voraussichtlich wird die Beschlussfassung im Bundesrat Anfang Februar 2026 und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch bis Ende Februar 2026 erfolgen. Das Gesetz wird am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das NaBeG setzt insbesondere die Anforderungen der ursprünglichen CSRD (im Folgenden „CSRD 1.0“) in österreichisches Recht um und berücksichtigt dabei bereits - in Form der Anhebung der Schwellenwerte - in Teilen die (zukünftigen) Vereinfachungen aus der sog. „CSRD 2.0“. Im Folgenden werden ausgewählte Änderungen – auch bezugnehmend auf Auswirkungen auf andere Gesetze - durch das NaBeG beleuchtet.