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      Die Kommission der Europäischen Union veröffentlichte am 26. Februar 2025 begleitend zu ihrem Vorschlag für das Erste Omnibus-Paket Vorschläge zu Änderungen an den EU-Taxonomie-Verordnungen zu Inhalt und Darstellung (Disclosure Delegated Act (EU) 2021/2178), dem Klimarechtsakt (Climate Delegated Act (EU) 2021/2139) sowie dem Umweltrechtsakt (Environmental Delegated Act (EU) 2023/2486).

      Die Kommission schlägt u.a. vor:

      • Vereinfachung der Berichtstemplates: Die Anzahl der Datenpunkte für nicht-finanzielle Unternehmen wird im Falle einer Taxonomie-konformen Aktivität von 78 auf 27 reduziert, was einer Reduktion um 66 % entspricht.
      • Einführung eines Wesentlichkeitskonzepts: Unternehmen müssen die Taxonomiefähigkeit und -konformität von Wirtschaftstätigkeiten, die weniger als 10 % ihres Gesamtumsatzes, ihrer Investitionsausgaben oder ihrer Vermögenswerte ausmachen, nicht mehr beurteilen.
      • Anpassungen bei Betriebsausgaben (Opex): Aufgrund des geringeren Informationswerts von Opex im Vergleich zu Umsatz- oder Investitionsausgaben müssen nicht-finanzielle Unternehmen die Konformität ihrer Betriebsausgaben nicht berichten, wenn der kumulative Umsatz ihrer fähigen Wirtschaftstätigkeiten 25 % des Gesamtumsatzes nicht übersteigt.
      • Anpassung der Green Asset Ratio (GAR): Vermögenswerte, die sich auf Unternehmen beziehen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, werden aus dem Nenner ausgeschlossen.

      Darüber hinaus fordert die Kommission die Interessengruppen auf, sich zu zwei alternativen Optionen für die Vereinfachung von besonders komplexen "Do no Significant Harm"-Kriterien für die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung zu äußern. Die Konsultationsfrist endet am 26. März 2025.

      Die Kommission plant die Änderungen noch im zweiten Quartal 2025 final zu verabschieden. Nach der sich dann anschließenden Widerspruchsfrist von vier Monaten sollen die geänderten Delegierten Verordnungen für Taxonomieberichterstattungen ab dem 1. Januar 2026 (für den Berichtszeitraum 2025) in Kraft treten.

      Die Änderungsvorschläge können hier abgerufen werden.

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

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