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      Die Europäische Kommission hat am 15. Januar 2025 die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 hinsichtlich der in 2024 vorgenommenen Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die bisherige Fassung der Verordnung (EU) 2022/2553 vom 21. September 2022. Neben der Aktualisierung der ESEF-Basistaxonomie enthält die Verordnung auch eine aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben.

      Die geänderte ESEF-Basistaxonomie und die aktualisierte Liste der auszuzeichnenden Anhangangaben sind von Unternehmen, die in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 2019/815 ihre IFRS-Konzernabschlüsse nach der von der EU vorgegebenen ESEF-Basistaxonomie auszeichnen, zu beachten.

      Die Aktualisierungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen. Den Emittenten ist es jedoch gestattet, die Änderungen bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Januar 2025 beginnen.

      Die Delegierte Verordnung (EU) 2025/19 steht hier zum Download bereit.

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

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