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      Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat am 24. Oktober 2024 die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte (European common enforcement priorities) für die anstehende Prüfungssaison veröffentlicht.

      Die zusammen mit den europäischen nationalen Enforcern identifizierten Themen der Finanzberichterstattung sollten kapitalmarktorientierte Unternehmen und ihre Abschlussprüfer bei der Erstellung und Prüfung ihrer IFRS-Abschlüsse, ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS sowie dem ESEF Reporting für 2024 besonders berücksichtigen.


      IFRS-Abschlüsse
      1. Darstellung der Liquiditätslage und diesbezügliche Anhangangaben
        Die ESMA weist insbesondere auf neue verpflichtende Angaben hin, die im Zusammenhang mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen stehen. Außerdem sollen Themen im Zusammenhang mit Verträgen mit Covenants im Kontext des IAS 1 einen Schwerpunkt des Enforcement bilden. Als dritten Unterschwerpunkt hat die ESMA Problembereiche im Zusammenhang mit Kapitalflussrechnungen identifiziert.
      2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ermessensentscheidungen und signifikante Schätzungen
        Die ESMA betont zunächst allgemeine Anforderungen an die Darstellung zu wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätzen, Ermessensentscheidungen und Quellen von Schätzungsunsicherheiten.

      Darüber hinaus verweist die ESMA im Zusammenhang mit der Beurteilung von Beherrschung, gemeinschaftlicher Führung und maßgeblichem Einfluss auf notwendige Angaben zu maßgeblichen Ermessensausübungen und getroffenen Annahmen, die der Beurteilung zugrunde liegen.

      Die ESMA führt ferner aus, dass auch im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden Angabeverpflichtungen zu signifikanten Ermessensentscheidungen erforderlich werden können.


      Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS
      1. Wesentlichkeitsüberlegungen
        Die ESMA stellt fest, dass die Durchführung einer gründlichen Wesentlichkeitsprüfung der Ausgangspunkt für die Bestimmung der Informationen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung offengelegt werden, ist. Die ESMA hebt hierzu insbesondere die Notwendigkeit vollständiger Anhangangaben hervor.
      2. Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung
        Die ESMA geht auf wesentliche Anforderungen in Bezug auf Umfang und Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und weist unter anderem auf die Beispielstruktur aus Appendix F des ESRS 1 hin.
      3. Angaben im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie (Artikel 8)
        Im Kontext der Taxonomie verweist die ESMA auch auf die von ihr bereits im Jahr 2023 gemachten Empfehlungen.
      ESEF-Berichterstattung

      In Bezug auf das ESEF-Reporting (European Single Electronic Format) liegt der Schwerpunkt auf der richtigen Anwendung der ESEF-Regelungen in folgenden Bereichen, in denen in der Vergangenheit seitens der ESMA Fehler erkannt wurden:

      • Verwendung der korrekten Auszeichnungselemente
      • Verwendung von Erweiterungs-Elementen und deren Verlinkung
      • Konsistente und vollständige Auszeichnung
      • Verwendung der richtigen Vorzeichen, Skalierung und Genauigkeit und
      • konsistente Berechnung von ausgezeichneten Elementen

      Darüber hinaus verweist dies ESMA auf weitere relevante Themengebiete; insbesondere auch die inhaltliche Verbindung zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung und die erforderliche Konsistenz der jeweils zugrunde liegenden Annahmen.


      Das Public Statement steht auf der Internetseite der ESMA zur Verfügung.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Katharina Schönauer

      Partnerin, Advisory/ESG, Wien

      KPMG Austria

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