Am 7. August 2024 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Bekanntmachung zur Auslegung ausgewählter Vorschriften der Corporate Sustainability Reporting Directive (2022/2464/EU, CSRD), die die Bilanzrichtlinie (2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (2004/109/EC), die Offenlegungsverordnung ((EU) 2019/2088), die Abschlussprüferrichtlinie (2006/43/EC), die Abschlussprüfungsverordnung ((EU) 537/2014) sowie die ESRS ((EU) 2023/2772, European Sustainability Reporting Standards) betreffen, herausgegeben (im weiteren „FAQ“).
Mit den FAQ möchte die Europäische Kommission den Stakeholdern die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und die Nutzbarkeit und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsinformationen gewährleisten. Zudem sollen die FAQ den berichterstattenden Unternehmen zusätzliche Klarheit und Sicherheit in der Erstellung der Berichterstattung verschaffen.