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      Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 20. Dezember 2023 die Verordnung (EG) Nr. 2023/2822 vom 19. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses übernommen.

      Die Änderungen, welche am 31. Oktober 2022 durch das International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht wurden, betreffen die Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen. Das IASB stellt dabei klar, dass Nebenbedingungen, die vor oder am Bilanzstichtag einzuhalten sind, Auswirkung auf die Klassifizierung als kurz- oder langfristig haben können.

      Die Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen.

      Günther Hirschböck

      Partner, Audit, Wien

      KPMG Austria

      Werner Gedlicka

      Partner, Audit / ESG, Wien

      KPMG Austria

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