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      Wesentliche Aspekte

       

      • Public CbCR macht ausgewählte Steuer- und Ergebnisdaten öffentlich zugänglich.
      • Ausgewiesene Gewinn- und Steuerbeträge können teilweise zu unzutreffenden Schlussfolgerungen über die Steuerquote führen.
      • Externe Leser verfügen nicht über die erforderlichen Informationen, um die Kennzahlen korrekt einzuordnen. Zusätzliche Erläuterungen sind jedenfalls zu empfehlen.

      Steuerberichterstattung für eine neue Zielgruppe

      Public Country-by-Country Reporting, kurz Public CbCR, verändert den Kreis der Personen und Institutionen, die steuerliche Unternehmensdaten einsehen können. Während das steuerliche Country-by-Country Reporting bisher den Finanzverwaltungen zur Verfügung stand, ist der neue Bericht beim Firmenbuch einzureichen und auf der Homepage öffentlich zugänglich zu machen (der Link zum Firmenbuch ist ausreichend, soweit der Bericht kostenfrei zugänglich ist).

      Grundsätzlich fallen multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in den Anwendungsbereich. Der Bericht enthält unter anderem eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit, die Anzahl der Mitarbeitenden, Erträge, das Ergebnis vor Ertragsteuern, zu zahlende und gezahlte Ertragsteuern sowie einbehaltene Gewinne für die Länder, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist.

      Die zentrale Herausforderung liegt nicht allein in der Erhebung dieser Daten. Steuerkennzahlen werden künftig von Stakeholdern gelesen, die keinen Zugang zu Verrechnungspreisdokumentation (Master Files, Local Files) oder internen Erläuterungen haben. Damit werden isolierte Kennzahlen sichtbar, für die der wirtschaftliche und steuerliche Kontext fehlt. 

      Das Public CbCR lässt sehr viel Interpretationsspielraum offen. Neben der Prüfung, ob der Bericht vollständig und rechnerisch korrekt ist, müssen Unternehmen auch klären, welche Fragen die veröffentlichten Zahlen auslösen könnten und welche Informationen für eine sachgerechte Einordnung erforderlich sind.
      Bettina Matzka

      Partnerin, Tax

      Auch korrekte Zahlen können ein unvollständiges Bild vermitteln

      Public CbCR und steuerliches CbCR sind nicht in allen Punkten deckungsgleich. Unterschiede bestehen beispielsweise bei der Darstellung der Umsatzerlöse sowie dem Detailgrad der Informationen. Unternehmen müssen daher analysieren, welche Datengrundlage sie verwenden und wie die jeweiligen Größen abgegrenzt werden.

      Diese Abstimmung betrifft konkrete Sachverhalte: Welche Rechnungslegungsdaten bilden die Ausgangsbasis? Welche Konten fließen in die zu meldenden Erträge ein? Diese Fragen lassen sich nicht allein innerhalb der Steuerfunktion beantworten. Tax und Accounting müssen rechtliche Vorgaben, Berechnungslogiken und Kontenzuordnungen gemeinsam prüfen.

      Die Datenqualität ist nur der Ausgangspunkt. Sie löst jedoch das Kommunikationsproblem nicht. Auch ein methodisch korrekt erstellter Bericht vermittelt externen Leserinnen und Lesern oftmals kein zutreffendes Bild über die tatsächliche steuerliche Situation des Konzerns.

      Warum Steuerquoten zusätzliche Erläuterungen brauchen

      Da das Public CbCR sowohl das Ergebnis vor Ertragsteuern als auch gezahlte und zu zahlende Ertragsteuern ausweist, können Leser:innen daraus eine Steuerquote ableiten.

      Diese lässt jedoch keinen zutreffenden Schluss über die tatsächliche steuerliche Belastung der Gruppe zu – u.a. sind Periodenverschiebungen und  latente Steuern nicht im Public CbCR enthalten. Eine auffällig hohe oder niedrige Quote kann folglich ein Bild vermitteln, das ohne ergänzende Informationen schwer einzuordnen ist.

      Daher sollten Unternehmen vor der Veröffentlichung analysieren, welche Abweichungen erklärungsbedürftig sind. Investitionen, besondere Entwicklungen im Berichtsjahr oder zeitliche Effekte können die ausgewiesenen Werte verzerrt haben. Die reine Zahlendarstellung sollte durch verständliche Erläuterungen ergänzt werden. 

      Ich würde sehr empfehlen, proaktiv zu agieren und gewisse Themenbereiche aktiv zu erklären.

      Theresa Tanzer

      Director, Tax

      Zusammenarbeit verschiedener Funktionen

      Die Vorbereitung des Public CbCR beginnt bei Tax und Accounting, endet dort aber nicht. Weil der Bericht öffentlich wird, sollten auch die interne Kommunikationsabteilung und ggf. die Abteilung Investor Relations vor der Veröffentlichung eingebunden werden. Gemeinsam ist zu entscheiden, wie die Zahlen dargestellt werden und welche Zusatzinformationen Stakeholder für deren Einordnung benötigen.

      Hinzu kommen gesellschaftsrechtliche und prüfungsbezogene Verantwortlichkeiten. Der Abschlussprüfer prüft, ob die einschlägigen Veröffentlichungs- und Einreichungsverpflichtungen eingehalten wurden. Bei aufsichtsratspflichtigen Gesellschaften ist der Bericht dem Aufsichtsrat vorzulegen, der diesen zu prüfen hat und an die Hauptversammlung weiterleitet.

       

      Damit sind vor der Veröffentlichung zumindest vier Fragen zu klären:

      • Wer verantwortet die Datengrundlage?

        Tax und Accounting müssen Definitionen, Kontenzuordnungen und Berechnungslogiken abstimmen.

      • Wer reicht den Bericht ein?

        Insbesondere bei Gruppen mit einem Mutterunternehmen außerhalb der EU ist zu bestimmen, welche Gesellschaft die Einreichung übernimmt und welche Tochtergesellschaften Berichtspflichten treffen. Ebenso sollten etwaige Mitteilungspflichten geprüft werden.

      • Welche Kennzahlen werden erläutert?

        Erklärungsbedürftige Steuerquoten und Ergebniseffekte sollten vorab identifiziert und in verständlicher Sprache dargestellt werden. 

      • Welche Gremien müssen informiert sein?

        Abschlussprüfer und Aufsichtsrat sind in den Prozess einzubeziehen, in der Haupt- oder Generalversammlung sollte Auskunft erteilt werden können. 


      Fazit

      Die Vorbereitung des Public CbCR umfasst drei wesentliche Schritte: Tax und Accounting prüfen die Datengrundlage, Kommunikation und Investor Relations unterstützen beim Aufsetzen verständlicher Erläuterungen, und die zuständigen Gremien werden vor der Veröffentlichung eingebunden. So wird aus einer verkürzten Datendarstellung ein Bericht, dessen zentrale Kennzahlen fachlich korrekt und für externe Adressaten nachvollziehbar sind. 




      In dieser Folge von Tax Now sprechen unsere Expert:innen Bettina Matzka und Christoph Marchgraber mit Theresa Tanzer über das Public Country-by-Country Reporting und die damit verbundenen Offenlegungs- und Veröffentlichungspflichten für große multinationale Unternehmensgruppen.


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