Public Country-by-Country Reporting, kurz Public CbCR, verändert den Kreis der Personen und Institutionen, die steuerliche Unternehmensdaten einsehen können. Während das steuerliche Country-by-Country Reporting bisher den Finanzverwaltungen zur Verfügung stand, ist der neue Bericht beim Firmenbuch einzureichen und auf der Homepage öffentlich zugänglich zu machen (der Link zum Firmenbuch ist ausreichend, soweit der Bericht kostenfrei zugänglich ist).
Grundsätzlich fallen multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in den Anwendungsbereich. Der Bericht enthält unter anderem eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit, die Anzahl der Mitarbeitenden, Erträge, das Ergebnis vor Ertragsteuern, zu zahlende und gezahlte Ertragsteuern sowie einbehaltene Gewinne für die Länder, in denen die Unternehmensgruppe tätig ist.
Die zentrale Herausforderung liegt nicht allein in der Erhebung dieser Daten. Steuerkennzahlen werden künftig von Stakeholdern gelesen, die keinen Zugang zu Verrechnungspreisdokumentation (Master Files, Local Files) oder internen Erläuterungen haben. Damit werden isolierte Kennzahlen sichtbar, für die der wirtschaftliche und steuerliche Kontext fehlt.