Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 stärkt den Grundsatz „gleiches Entgelt für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit“ und zielt darauf ab, geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede zu verringern.
Sie verpflichtet Unternehmen zu Entgelttransparenz bereits vor der Beschäftigung, gewährt Auskunftsrechte für Arbeitnehmer:innen, begründet Berichtspflichten und verlangt Abhilfemaßnahmen bei festgestellten Gender Pay Gaps.
Die Umsetzung der Mindestanforderungen kann komplexe Herausforderungen für Unternehmen bergen und hat nicht nur Konsequenzen für HR, sondern auch für andere Unternehmensbereiche.
Mit einem starken Fokus auf soziale Nachhaltigkeit können diese Herausforderungen in Chancen gewandelt werden, sich im aktuellen Arbeitsmarktumfeld zu positionieren und hervorzuheben. Soziale Faktoren beeinflussen nachhaltig die Performance von Organisationen und führen zu einer stärkeren Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen, einer deutlichen Steigerung der Produktivität und besseren Business-Entscheidungen.
Wir bereiten Sie optimal auf die Umsetzung der Mindestanforderungen vor. Unsere Expert:innen erheben Ihren Status quo, identizifieren Handlungsfelder und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Umsetzungsmaßnahmen.
KPMG Insights zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie
Entgelttransparenz und Gender Pay Gap
Erhalten Sie einen fundierten Überblick über die zentralen Inhalte der Richtlinie:
- Welche Unternehmen sind von der Richtlinie betroffen und ab wann gelten die neuen Pflichten?
- Welche neuen Auskunfts- und Berichtspflichten kommen auf Arbeitgeber zu (bspw. zu Vergleichsgruppen)?