Trilog zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus-Pakets I

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Trilog zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen des Omnibus-Pakets I mit vorläufiger politischer Einigung abgeschlossen

Am 26. Februar 2025 hatte die Europäische Kommission den Vorschlag für das erste Omnibus-Paket veröffentlicht. Dieses Paket umfasst Änderungen an der EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU), der EU-Abschlussprüfungsrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG), der CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) sowie der CSDDD (Richtlinie (EU) 2024/1760). Ziel des sogenannten „Content-Proposals“ ist es, umfangreiche Erleichterungen bei der Pflicht zur und den Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuführen (siehe Reporting News 06/2025).

Die am 18. November 2025 begonnenen interinstitutionellen Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Kommission und Parlament der EU wurden heute mit einer vorläufigen politischen Einigung abgeschlossen. Die Co-Gesetzgeber haben sich darauf verständigt, den Anwendungsbereich der Berichtspflicht künftig deutlich zu verkleinern. Betroffen sind danach nur noch Unternehmen bzw. Konzerne mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und Nettoumsatzerlösen von über 450 Mio. Euro.

Die Abstimmung zur finalen Annahme des Gesetzestextes soll durch den Europäischen Rat am 10. Dezember 2025 und durch das Europäische Parlament am 16. Dezember 2025 erfolgen. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt muss die Änderungsrichtlinie von den Mitgliedsstaaten noch in nationales Recht umgesetzt werden, um Rechtskraft zu erlangen.

Die Pressemitteilung kann hier aufgerufen werden.